Beschleunigung für Wohnungsbau in der Landeshauptstadt Potsdam
Zum Umgang mit den Neuregelungen des Bau-Turbos in Potsdam wird die Verwaltung zur nächsten Stadtverordnetenversammlung einen Grundsatzbeschluss zur Entscheidung über die Anwendung des neuen Zustimmungsverfahren § 36a BauGB vorlegen.