Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes in Kraft

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27.07.2026
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Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes in Kraft

Seit dem 16. Juli 2026 gilt das novellierte Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Für öffentliche Auftraggeber des Landes Berlin und Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, gelten unter anderem höhere Wertgrenzen für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen.

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