Zweckentfremdung in Berlin wird teurer / Bußgelder bis 500.000 möglich

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Berlin hat die Bußgelder bei der Zweckentfremdung von Wohnraum im März erhöht (Mitteilung Nr. 1/2026) Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hatte bekanntgegeben, dass die Bußgeld‑Rahmenbeträge in den Ausführungsvorschriften über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (AV‑ZwVb) angepasst wurden. 

Die AV-ZwVb wird wegen der gesetzlichen Änderungen im Wohnraumsicherungsgesetz und durch die Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1028 geändert. Bis zur formellen Änderung der AV‑ZwVb gilt Ziffer 29.5 AV‑ZwVb in einer neu gefassten Übergangsversion. Diese ist für den Vollzug durch die Berliner Bezirksämter verbindlich und dient einer vereinheitlichten Bußgeldpraxis.

Die Anpassung betrifft insbesondere Bußgelder bei ungenehmigter Ferienvermietung, gewerblicher Nutzung, längerem Leerstand, Wohnraumbeseitigung (Abriss) sowie bei Verstößen gegen Auflagen, Anordnungen und Mitwirkungspflichten. In besonders schweren Fällen können Bußgelder von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Das Durchführungsschreiben wird im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht.

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abl_2026_13_zweckentfremdungsverbot_neufassung-der-bussgeld-rahmenbetraege
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