Das Umweltministerium hat die Antragsfrist für Zuschüsse zum Erwerb von Solarwärmeanlagen bis zum 31.Dezember 2003 verlängert. Bisher konnten die Gelder nur bis zum 15. Oktober 2003 bean-tragt werden. Mit einer Solarwärmeanlage lässt sich ein Großteil der Warmwasserbedarfs im Haushalt decken.
Das Marktanreizprogramm gewährt Käufern einer Solarwärmeanlage Zuschüsse von 125 Euro pro qm Kollektorfläche. Entscheidend ist nach Mitteilung der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS) der Zeitpunkt der Antragstellung. Der Antrag muss vor Beginn der Investition beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn gestellt werden. Die UVS empfiehlt Interessenten, noch dieses Jahr einen Antrag zu stellen, denn nach Erhalt des Bewilligungsbescheides hat der Investor noch neun Monate Zeit, um die Anlage zu erwerben und in Betrieb zu nehmen. Für Anträge, die ab dem 1. Januar 2004 gestellt werden, greift der niedrigere Zuschuss von 110 Euro pro qm. Eine gut geplante Solarwärmeanlage kann nach UVS-Angaben in Deutschland über das Jahr gesehen 60 Prozent des Wassers zum Duschen und Waschen erwärmen. Von Mai bis September ist die vollständige Deckung des Warmwasserbedarfs über eine normale Dimensionierung bei ein bis 1,5 qm Kollektorfläche pro Person kein Problem. Im Winter dient die Solaranlage meist nur der Vorerwärmung des Kaltwassers, der Rest kommt von der konventionellen Heizung. Qualitativ hochwertige Solaranlagen können noch nach über 30 Jahren Wärme produzieren. Auf die Funktionsfähigkeit der einzelnen Komponenten einer Solaranlage geben viele Hersteller eine mehrjährige Garantie.Detaillierte Informationen zu den Fördermitteln und zur Solartechnik bietet der kostenfreie und herstellerneutrale Internetratgeber unter:http://www.solarfoerderung.de sowiehttp://www.berlin.ihk24.de Seite: Innovation und Umwelt – Energie – KlimaSchutzPartner Berlin
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