Nach Auskunft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können auch Contractoren Zuschüsse für die Errichtung von Solarkollektoranlagen entsprechend der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien beantragen.
Das Bundesamt für Außenhandel und Wirtschaft fördert den Bau von Solaranlagen. Die Förderung des BAFA für Solaranlagen wurde nunmehr konkretisiert.Der Zusatz "(Ausnahme: Contraktoren)" in der Förderrichtlinie unter "3. Antragsberechtigte" bezieht sich demnach nur auf die Eigentumsverhältnisse an dem Grundstück, auf dem die Anlage errichtet und betrieben werden soll. Antragsberechtigte Contractoren müssen jedoch die Kriterien für kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften erfüllen (Amtsblatt der EU 2003 Nr. L 124/S. 36ff). Nach Aussage des BAFA sind diese Contractoren dann ungeachtet der Unternehmensgröße des Grundstückseigentümers antragsberechtigt.Für Fragen zur Förderung von Solarkollektoranlagen steht beim BAFA Herr Uwe Bonin, Referat 433 - Förderung erneuerbarer Energien, unter Telefon 06196/ 908 306 oder E-Mail uwe.bonin@bafa.bund.de zur Verfügung.