Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern Banken und Sparkassen die Kreditvergabe. Die verbesserten Bedingungen werden durch das Temporary Framework der Europäischen Kommission zum Beihilferecht ermöglicht, das am 19. März 2020 in Kraft getreten ist.
Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Anträge können über die Hausbank gestellt werden. Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich. Eine einfache und unbürokratische Antragsbearbeitung wird sichergestellt.
- Weitere Informationen: www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html.
- Faktenblatt „KfW Sonderprogramm 2020“: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faktenblatt-kfw-sonderprogramm.pdf?__blob=publicationFile&v=6
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