Die Förderrichtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung zur Handlungsinitiative des Landes Brandenburg für städtische Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf war ausgelaufen und trat nun rückwirkend zum 1. Januar 2005 wieder in Kraft. Die Geltungsdauer ist bis zum 31. Dezember 2006 befristet.
Ziel des ProgrammsGefördert werden Maßnahmen, die kurz- und mittelfristig positive strukturpolitische Auswirkungen auf eine ausgewogene und nachhaltige Stadt- und Landesentwicklung erwarten lassen.Wer wird gefördert?Von der Förderung können diejenigen Städte profitieren, die entsprechend der Förderrichtlinie in die Handlungsinitiative des Landes Brandenburg aufgenommen wurden und die eine Verfahrensorganisation entsprechend der Richtlinie aufgebaut haben.Was wird gefördert?Die Förderung wird gewährt für folgende Maßnahmen:Beseitigung städtebaulicher Missstände, Verbesserung der technischen Infrastruktur, Nutzbarmachung von Konversions- und Brachflächen, Attraktivitätssteigerung der öffentlichen Räume, Schutz und Verbesserung der Umwelt Verbesserung der sozialen, kulturellen, bildungs- und freizeitbezogenen Infrastruktur Stadtteilmanagement und -marketing, Schaffung selbst tragender Bewohnerorganisationen Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Einleitung neuer wirtschaftlicher Tätigkeiten Wie wird gefördert?Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Anteilsfinanzierung in Höhe von maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zum 31. Dezember 2005 gewährt. Abweichend von diesem Höchstfördersatz reduziert sich der Fördersatz gegebenenfalls bei Maßnahmen, die ausreichend Kapitalrückflüsse erwarten lassen. Ab dem 1. Januar 2006 beträgt der Fördersatz 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die verbleibenden 25 Prozent sind durch kommunale Mitleistungsanteile zu erbringen. Der Fördersatz für Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Einleitung neuer wirtschaftlicher Tätigkeiten ("Deminimis" - Beihilfen) beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Wie lange wird gefördert?Die Richtlinie tritt trat zum 1. Januar 2005 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2006 befristet.Wer erteilt weitere Auskünfte?Genauere Auskünfte zum ZIS-Programm sind erhältlich bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg. Den vollständigen Text der Richtlinie können BBU-Mitgliedsunternehmen über Internet im pdf-Format abrufen. Hierfür benötigen Sie das Acrobat Plug-In.