ZIEHEN DIE BERLINER WASSERBETRIEBE DEN BÜRGERN UNBERECHTIGT GELD AUS DER TASCHE?

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BBU bezweifelt die Billigkeit der Tarifkalkulation für Wasser und Abwasser in Berlin. Dieser Eindruck drängt sich förmlich auf, nachdem nun Haus und Grund Berlin in einer Klage vor dem Kammergericht Berlin Recht bekam. Der BBU hatte dieses Verfahren unterstützt. Vor Gericht hatte die von den Berliner Wasserbetrieben vorgelegte und von der Senatsverwaltung für Wirtschaft geprüfte Tarifkalkulation keinen Bestand.Pläne des Senats: Ab 2004 zahlt jeder Haushalt 50 EURO mehr im JahrUnd nun will der Senat von Berlin die Fehler der Vergangenheit „heilen“ und hat am 16. September 2003 einen Gesetzentwurf in das Abgeordnetenhaus eingebracht. Folge dieses Entwurfes: „Es ist deshalb ab 2004 mit steigenden Tarifen zu rechnen. Nach jetzigem Kenntnisstand beträgt die Tarifsteigerung etwa 15 % zum 1. Januar 2004.“ (Aus der Begründung des Gesetzentwurfes) Dies hätte zur Folge, dass jeder Berliner Mieterhaushalt rund 50 Euro pro Jahr mehr für sein Wasser und Abwasser bezahlen müsste! Nach dem im Jahr 1999 bekannt wurde, dass ein Teil der Wasserbetriebe an private Eigentümer verkauft werden soll, hat der BBU bereits vor den nun eintretenden Folgen gewarnt. Er hatte das Abgeordnetenhaus aufgefordert, die Kostensteigerungsmöglichkeiten so lange auszuschließen, bis nicht alle bei den Berliner Wasserbetrieben vorhandenen erheblichen Kostensenkungspotenziale genutzt sind. Das Parlament beschloss ein dreijähriges Einfrieren der Wasserpreise. In den vergangenen Jahren haben die Berliner Wasserbetriebe nicht erkennen lassen, dass sie gewillt sind, ihre Kostensenkungspotenziale zu nutzen, sondern nun sollen mit Hilfe des Abgeordnetenhauses die Weichen für den Anstieg der Wasserpreise gestellt werden. Da das Kammergericht klagenden Hausbesitzern Recht gab und damit die gesetzlichen Grundlagen als unzureichend charakterisierte, soll schnell noch das „Gesetz zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe“ geändert werden:die bisher einheitlichen Wasserpreise sollen in einen Grundpreis und Arbeitspreis aufgeteilt werden (Wassersparen lohnt sich dann weniger.)die Abschreibungen sollen nicht mehr auf der Basis von „Anschaffungs- oder Herstellungswerten“ berechnet werden, sondern als „Wiederbeschaffungszeitwerte“ (die Wasserbetriebe könnten rechnerisch höhere Kosten ansetzen)die Mindestverzinsung des Eigenkapitals soll auf 6 % festgelegt werden (nachdem die Wasserbetriebe bisher zwischen 4 und 5 % Zinsen in die Tarifkalkulation eingestellt haben).Da dieser Gesetzentwurf erst im September 2003 vorgelegt wurde, stellt sich die Frage, ob die Wasserbetriebe und die Tarifaufsicht des Senats eine Tariferhöhung zum Januar 2004 auf bisher fehlender gesetzlicher Grundlage planen. Berliner Wasserbetriebe und Tarifaufsicht verstehen sich scheinbar ebenso gut, wie die Berliner Stadtreinigung und deren Tarifaufsicht. Sie hat auch nicht gemerkt, dass von 1999 bis 2002 den Berlinerinnen und Berlinern 60 Mio. Euro zuviel an Straßenreinigungsgebühren abgeknüpft wurden.Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied des BBU, erklärt hierzu: „Es muss Schluss sein mit den vertikalen Fachbruderschaften.“ Der BBU prüft, welche rechtlichen Schritte seine Mitgliedsunternehmen gegen eine unbillige Tariferhöhung ergreifen können!Am 17. Oktober 2003 haben uvb Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. und IHK zu Berlin in einer Presseerklärung kritisiert, dass der Senat von Berlin mit hohen Wasserpreisen Berliner Arbeitsplätze bedroht.„Das Abgeordnetenhaus soll in den kommenden Wochen mit der Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes die Senats-Politik der Abgabenerhöhung festschreiben: Statt der gescheiterten Konzessionsabgabe sollen dafür, dass die Ver- und Entsorgungsrohrleitungen unter öffentlichen Plätzen und Straßen verlegt sind, rund 15 Mio. € pro Jahr in die Landeskasse gespült werden. Zudem lastet die im Teilprivatisierungsgesetz fixierte Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Wasserbetriebe schwer auf dem Wasserpreis.Daneben hält der Senat weiterhin an der heute nicht mehr begründbaren Grundwasserabgabe i.H.v. rund 55 Mio. € pro Jahr fest. Die Staatsquote beim Wasser macht so bereits heute 43 Cent von 1,89 € pro m3 oder ca. 22% aus. Dieser Standortnachteil muss abgewendet werden. Die Berliner Wasserbetriebe müssen über eine spürbare Effizienzsteigerung und mit wirtschaftsfreundlichen Tarifmodellen zu einem konkurrenzfähigen Wasserpreis beitragen. IHK und UVB fordern daher: Keine weitere Belastung des Standortes Berlin: Der Berliner Senat darf die Wasserpreise nicht zu Lasten des Standortes in die Höhe treiben.Mehr Transparenz bei den Wasserpreisen: Die Berliner Wasserbetriebe müssen ihre Betriebskosten und Ausstattungsstandards kritisch überprüfen und für die Wasserkunden eine transparente Tarifkalkulation gewährleisten.Einführung neuer Tarifmodelle: Mit neuen Tarifmodellen für gewerbliche Kunden – z. B. Sonderverträgen für Grossabnehmer, Einführung von Grund- und Arbeitspreisen, degressive Tarifgestaltung – müssen die Großabnehmer, für die Wasser ein entscheidender Produktionsfaktor ist, entlastet werden.Streichung des Grundwasserentnahmeentgeltes: Inzwischen steigen die Grundwasserstände in der Stadt kontinuierlich, so dass vermehrt Schäden an der Bausubstanz auftreten. Das Grundwasserentnahmeentgelt, das Anfang der 90er Jahre als Lenkungsabgabe gegen sinkende Grundwasserstände eingeführt worden ist, ist somit obsolet geworden.Jede zusätzlich finanzielle Belastung führt letztlich zur Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Unternehmen. Arbeitsplätze geraten in Gefahr. Der Senat, aber auch die Berliner Wasserbetriebe, tragen hier eine große Verantwortung für den Standort Berlin.