Eigentümer und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die noch nicht gemeldet haben, sind weiterhin angehalten, ihrer Auskunftspflicht nachzukommen. Am Zensusstichtag 15. Mai 2022 startete die Erhebung in Haushalten sowie Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften (sogenannte Sonderbereiche). Zur Qualitätsbewertung wurde anschließend die Wiederholungsbefragung durchgeführt und am 30. November 2022 abgeschlossen. Nun wird mit der Haushaltegenerierung und der Ergebnisermittlung begonnen.
Schon 90 Prozent Rücklauf in der Gebäude- und Wohnungszählung
Seit dem Zensusstichtag haben rund 92 Prozent der zur GWZ Angeschriebenen in Berlin und rund 89 Prozent in Brandenburg ihre Rückmeldung abgegeben.
Die Auskünfte zur GWZ können vorzugsweise im Online-Fragebogen unter www.zensus2022.de übermittelt werden.
Weitere Informationen zum Zensus 2022, z.B. Factsheets und Musterfragebogen, finden Sie auf www.zensus2022.de und www.statistik-berlin-brandenburg.de/zensus22. Fotomaterial steht unter www.zensus2022.de/DE/Presse zur Verfügung.
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Besondere Vertreterin und Bereichsleiterin