WOHNUNGWIRTSCHAFT FORDERT: SCHORNSTEINFEGERMONOPOL AUFHEBEN

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Der GdW hat gefordert, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vorgelegte Diskussionspapier zur Reform des Schornsteinfegerrechts zurückzuziehen. Ein Gesetz auf Grundlage dieses Papiers sei nicht in der Lage, den ökonomisch und ordnungspolitisch gebotenen Wettbewerb herzustellen, sagte GdW-Präsident Lutz Freitag. Nötig sei vielmehr ein Gesetzentwurf zur Aufhebung des Schornsteinfegergesetzes. Die sicherheitsrelevanten Anforderungen sollten in die einschlägigen Gesetze und Verordnungen, z.B. in das Bauordnungsrecht überführt werden. Details könnten die Länder regeln. Die Versorgung der Schornsteinfeger müsse eigenverantwortlich sowie selbstverwaltet und nicht durch den Staat geregelt werden, forderte Freitag.Der GdW unterstütze das Bemühen der Bundesregierung, das Schornsteinfegerrecht im Interesse von Deregulierung und Entbürokratisierung umfassend zu reformieren. Kernelement einer solchen Reform müsse aber die Abschaffung des Schornsteinfegermonopols sein. Bereits im November 2004 hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Deutschen Immobilienwirtschaft für alle Spitzenverbände eine entsprechende Forderung an Bundeswirtschaftsminister Clement übermittelt.Die überflüssige und überholte Vermengung von Sicherheitsstandards, der Absicherung eines einzelnen Berufsstandes und dessen Versorgung sei abzulehnen, so Freitag weiter. Die Anforderungen an die Sicherheit feuerungstechnischer Anlagen und deren Kontrolle sowie die Versorgung der Schornsteinfeger seien strikt voneinander zu trennen. Hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen gebe es gegen eine Abschaffung der Monopolstellung der Schornsteinfeger ebenfalls keine Bedenken:Es bestehe keine Notwendigkeit, für Sicherheitsanforderungen, die sich auf Teile von Bauwerken beziehen, eine vom übrigen einschlägigen Rechts- und Vorschriftwesen getrennte Sonderregelung beizubehalten.Das Bauordnungsrecht sei Länderaufgabe. Die Verantwortung für die Sicherheit von baulichen Anlagen obliege dem Bauherrn im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflichten.Da alle für die Bestandssicherheit relevanten Planungs- und Überprüfungstätigkeiten im Wettbewerb von Sachverständigen erbracht werden könnten, müsse - wie bei Kraftfahrzeugen - für diese Überprüfungstätigkeiten ein voller Wettbewerb hergestellt werden.Für die Sicherung der Versorgung eines einzelnen Berufsstandes bestehe kein hoheitlicher Regelungsbedarf. Beispiele für eigenverantwortliche und selbstverwaltete Versorgungswerke seien die Einrichtungen für Rechtsanwälte, Architekten und andere freie Berufe.