Markt- und technologieoffene Nutzung erneuerbarer Energien notwendig – Gesetzentwurf des BMU wird abgelehnt
Die Aktivitäten zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung werden hektisch. Gerade einmal eine Woche Zeit erhielten die Verbände um eine Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums für ein "Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEwärmeG)" abzugeben. Mit diesem Gesetz soll der Einsatz von bisher unwirtschaftlicher Erneuerbarer Energie bei allen Neubau und grundlegenden Modernisierungsarbeiten verpflichtend werden. Hierzu hat der GdW zwei Stellungnahmen unterstützt.Unter Federführung des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft haben die Verbände FIGAWA Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Haus und Grund Deutschland Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, BDH Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik, DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und des Wasserfaches, IWO Institut für wirtschaftliche Oelheizung, MWV Mineralölwirtschaftsverband und der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralverband ZIV gegenüber dem Bundesumweltministerium erklärt: Der vorliegende Gesetzentwurf wird abgelehnt. Die Anforderungen im Gesetzentwurf sind wettbewerbsverzerrend. Die Ausgestaltung des Gesetzes verursacht steigende Kosten. Der Gesetzentwurf verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Regelungen des Gesetzentwurfs sind nicht konsistent. Der Gesetzentwurf muss grundlegend überarbeitet werden. Die Umsetzung der Zielvorgabe soll im Rahmen der EnEV oder analog zur EnEV erfolgen.Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI), deren Position der BBU ebenfalls ausdrücklich unterstützt, spricht sich in einer weiteren ausführlicheren Stellungnahme ausdrücklich gegen eine gesetzliche Pflicht beim Einsatz erneuerbarer Energien aus.Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung ist für Gebäudeeigentümer ein wichtiger Baustein bei der notwendigen Primärenergieeinsparung und CO2-Minderung. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist aber zur Erreichung dieser Ziele ungeeignet, weil er einzelne Technologien ohne Rücksicht auf deren Effektivität bevorzugt und zur Kostenerhöhung bei Gebäudeeigentümern und Mietern führen würde. Zwangsmaßnahmen sind zur Verbesserung des Klimaschutzes ungeeignet. Der positive Trend beim Einsatz erneuerbarer Energien muss auf freiwilliger Basis erfolgen und sollte mit Marktanreizen und innerhalb des Rahmens der EnEV hinreichend gefördert werden. Es wird bestritten, dass eine effiziente Senkung der Klimabelastung mit dem Gesetz erreicht werden kann, denn beispielsweise müssten die vorhandenen Mittel auf weniger Objekte fokussiert werden. Die verpflichtende Nutzung erneuerbarer Energien könnte der Energieeinsparung und dem Ausbau erneuerbarer Energien sogar entgegenwirken. Die Diskussion um ständige neue Pflichten verunsichere die Verbraucher.Außerdem diskriminiert der Entwurf des BMU ganze Regionen. Am Beispiel der Einsatzmöglichkeiten von Erdwärme zeigt sich, dass gerade Gebäudeeigentümer in Ballungszentren im Nachteil sind. Auch bei einer Solaranlage sieht es nicht besser aus. Beispielweise muss ein Eigentümer in Hamburg eine um 25 Prozent geringere Energieausbeute in Kauf nehmen als ein Eigentümer in Freiburg.Sofern trotz alledem aus politischen Gründen eine Nutzungspflicht eingeführt werden soll, fordert die BSI eine technologie- und marktoffene Umsetzung in Übereinstimmung mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Insbesondere das im EnEG vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsgebot fehlt im Entwurf des Bundesumweltministeriums. Stellungnahme Positionspapier
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1C8E6_071031%20Stellungnahme%20BSI%20EEW%C3%A4rmeGendg
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