WOHNUNGSUMZÜGE VON ARBEITSLOSENGELD II-EMPFÄNGERN IN BERLIN

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In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Ramona Pop ging die Senatssozialverwaltung kürzlich auf Details der Wohnraumversorgung von Hartz IV-Empfängern in Berlin ein. Danach wendete das Land Berlin im Jahr 2009 insgesamt 1,4 Milliarden Euro für die Kosten der Unterkunft von Hartz IV-Empfängern auf, von denen rund 357 Millionen vom Bund kamen. Dies entsprach einer Kostenbeteiligung des Bundes in Höhe von 25,4 Prozent. Durchschnittlich wurden dabei 353,25 Euro monatlich pro Bedarfsgemeinschaft gezahlt (ohne Kosten für Wohnraumbeschaffung, Mietschulden etc.). Der Anstieg der monatlichen Kosten ist begründet durch allgemeine Mietpreissteigerungen und insbesondere durch den Anstieg der Nebenkosten, insbesondere der Heizkosten.   Durchschnittskosten in EUR   2008 2009  Alleinstehende 284,75 290,42  2 Personen 366,0 372,83  3 Personen 433,83 443,25  4 Personen 511,75 526,17  5 und mehr Personen 624,67 638,92  Durchschnitt  347,42 353,25 Mit diesen Kosten liegt Berlin im Mittelfeld der anderen deutschen Bundesländer, in denen die durchschnittlichen Zahlungen pro Bedarfsgemeinschaft von 237,15 Euro (Thüringen) bis 371,33 Euro (Hamburg) schwanken.Insgesamt forderten die JobCenter im Jahr 2009 8.770 Mal Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften zur Senkung ihrer Mietkosten auf. In 3.917 Fällen konnte eine Kostensenkung erreicht werden, davon in 428 Fällen durch einen Umzug in eine günstigere Wohnung. Differenziert nach Bezirken zeigt sich, dass die mit Abstand größte Zahl von Umzügen zur Senkung der Wohnkosten in Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg erfolgt:     Bezirk Anzahl der Bedarfs-gemeinschaften Auf-forderungen Kosten-senkungen Umzüge  Mitte 42,752 731 99 10 Tempelhof-Schöneberg 27,985 1,913 1,907 99 Steglitz-Zehlendorf  14,597 1,398  104 6 Marzahn-Hellersdorf 27,782 269 35 10 Lichtenberg 25,371 315 99 38 Friedrichshain-Kreuzberg 34,063 822 278 13 Treptow-Köpenick  17,345 666 370 20 Charlottenburg-Wilmersdorf  23,704 442 148 33 Spandau 23,5 116 65 11 Pankow  29,192 777 317 25 Neukölln 41,794 440 182 60 Reinickendorf 20,428 881 313  103 Widersprüche gegen Entscheidungen der JobCenter nach § 22 SGB II (Leistungen für Unterkunft und Heizung) wurden im Jahr 2008 bundesweit rund 110.000 Mal eingelegt, davon entfielen 18.521 Widersprüche (16,9%) auf Berlin. Von den nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 17.922 Klagen gegen Berliner JobCenter im Jahr 2009 bezogen sich 3.712 (20,7 %) auf Entscheidungen über Leistungen für Unterkunft und Heizung. Download der Kleinen Anfrage im Volltext

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