Bislang müssen Einbrecher Haftstrafen von sechs Monaten bis zu 10 Jahren fürchten. Den "minder schweren Fall" soll es beim Einbruch in Privatwohnungen gar nicht mehr geben. Mit der Neuregelung gilt der Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen. Ein Aussetzen der Strafe zur Bewährung ist damit ausgeschlossen, die Haft muss in jedem Fall angetreten werden.
Zur Begründung der Strafverschärfung verweist die Bundesregierung auf die erheblichen Auswirkungen von Wohnungseinbrüchen. Neben dem finanziellen Schaden könnten sie gravierende psychische Folgen und eine massive Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls bewirken.
Vorratsdatenspeicherung kommt zum Einsatz
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf bei der strafrechtlichen Ermittlung gegen Wohnungseinbruchsdiebstähle die Nutzung der so genannten Vorratsdatenspeicherung vor. Dadurch können Daten herangezogen werden, die die Telekommunikationsanbieter speichern müssen. Bislang ist das nur bei Straftaten wie der Bildung einer terroristischen Vereinigung oder Mord möglich.
Ansprechpersonen