Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz Berlin: BBU-Stellungnahme im Abgeordnetenhaus

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Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Berliner Abgeordnetenhauses konnte der BBU am 9. Dezember 2015 zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen.  Der Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein zur Verbesserung des Neubauklimas in Berlin. Die geplanten Regelungen sind aber nach Ansicht des BBU noch nicht ausreichend.

Das Vorhaben, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sehr wesentliche und immer wiederkehrende Hemmnisse aus dem Weg zu räumen, wird vom BBU uneingeschränkt begrüßt und unterstützt. Allerdings sieht der Verband noch Verbesserungsbedarf.

Die Hemmnisse beim Wohnungsneubau in Berlin liegen aus Sicht der Wohnungswirtschaft in den Teilbereichen „Organisation und Handeln der Verwaltung“, „Bau- und Planungsrecht“ sowie „Baunebenrecht“. Weitere Schritte zum Abbau der Hemmnisse, zu denen der BBU Vorschläge unterbreitet hat, müssen unbedingt schnell folgen:

  • Grundhaltung der öffentlichen Verwaltung verändern – Willkommenskultur für Bauherren entwickeln
  • Bearbeitung von Bauanträgen in den Bezirksämtern beschleunigen – „Genehmigungsmanager“ einsetzen
  • Divergierende Anforderungen von unterschiedlichen beteiligten Ämtern sowie unterschiedliche Auslegung von Anforderungen vermeiden - Fachaufsicht der Senatsverwaltung einführen
  • Personalstruktur in den Bezirksämtern an die Anforderungen der wachsenden Stadt anpassen und funktionierende Vertretungsregelungen einführen
  • „Planungsrechtsfallen“ beseitigen
  • Planungs- und Umsetzungsverzögerungen vermeiden, Partizipation steuern
  • Keine Entwidmung von Wohnbauland
  • Fällverbot in der Vegetationsperiode (Sommerrodungsverbot) praxisgerecht gestalten
  • Brandschutz- und Rettungsanforderungen der Berliner Feuerwehr sinnvoll begrenzen
  • Umgang mit Niederschlagswasser vereinfachen

Weitere Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie in der Ausgabe 1/2016 der BBU-Nachrichten.