Der Berliner Senat hat in seiner heutigen Sitzung Anpassungen der "Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung (AV-Wohnen)" beschlossen, die sich aus den seit 1. April 2006 geltenden bundesgesetzlichen Änderungen des SGB II ergeben. Diese Änderungen betreffen die Wohnraumversorgung von Jugendlichen und den Ausschluss von "Nichtleistungsberechtigten" von der Mietschuldenübernahme – wir haben darüber berichtet.
Die Geltung des Ausschlusses von "Nichtleistungsberechtigten" dürfte allerdings nur übergangsweise gelten, da in einem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines weiteren Änderungsgesetzes zum SGB II die Rücknahme dieses Ausschlusses vorgesehen ist. Dieses Änderungsgesetz soll am 1. August 2006 in Kraft treten. Wie es in einer Presse-Erklärung des Senats zu seinem Beschluss heißt, betrifft die Anpassung der AV Wohnen hauptsächlich folgende Punkte: (1) Für Menschen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden die Kosten für eine eigene Wohnung nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen übernommen.(2) Die Übernahme von Schulden zur Sicherung einer Wohnung oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage soll nur erfolgen können, wenn bereits Leistungen für Wohnung und Heizung erbracht werden. Die dadurch drohende Ausgrenzung der Menschen, die diese Leistungen bisher nicht erhalten haben, so der Senat in seiner Erklärung, konnte auch aufgrund der massiven Kritik des Landes Berlin verhindert werden. Im Rahmen des so genannten SGB-II-Fortentwicklungsgesetzes will die Bundesregierung nun die Übernahme dieser Schulden ab 1. August 2006 über das Leistungsgesetz SGB XII ermöglichen.Der BBU wird die geänderten AV Wohnen den Mitgliedsunternehmen schnellstmöglich zugänglich machen.