Wohnraumversorgung Berlin- Anstalt des öffentlichen Rechts nimmt Facharbeit auf

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Der Verwaltungsrat der Wohnraumversorgung Berlin - Anstalt des öffentlichen Rechts (WVB)  hat das Arbeitsprogramm für die Jahre 2017 und 2018 beschlossen und einen Fachbeirat zur inhaltlichen Beratung für wichtige mieten- und wohnungspolitische Strategien des Berliner Senats berufen. Das gab die Pressestelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am 9. Februar bekannt.

Senatorin Katrin Lompscher: „Die Wohnraumversorgung Berlin hat die Aufgabe politische Leitlinien für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin zu entwickeln, zu evaluieren und fortzuschreiben. Damit stärken wir die kommunale Wohnungswirtschaft als den zentralen Partner des Berliner Senats zur Durchsetzung einer sozialen Wohnungspolitik. Ich begrüße es, dass die Anstalt nach der Konstituierungsphase nun ihre wichtige Arbeit aufnimmt.“

Der Vorstand der WVB wurde mit dem Initiator des Mietenvolksentscheids Jan Kuhnert und dem wohnungspolitischen Experten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Philipp Mühlberg besetzt. Der Verwaltungsrat besteht als 15-köpfiges Gremium aus Mitgliedern der Senatsverwaltungen für Finanzen, Stadtentwicklung und Wohnen sowie Integration und Soziales, Beschäftigtenvertretern der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und zukünftig zwei Mitgliedern des Fachbeirats der WVB. Der Fachbeirat ist das Gremium der WVB, in welchem die Ergebnisse der Facharbeit präsentiert und beraten werden. In den Fachbeirat wurden 21 Personen berufen, die u.a. den Berliner Mieterverein, die Initiative Mietenvolksentscheid, Mieterbeiräte, die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie übergreifende gesellschaftliche Trägern und Organisationen vertreten.

Ausgehend vom Errichtungsgesetz der WVB und der Koalitionsvereinbarung vom November 2016 bestätigte der Verwaltungsrat den Arbeitsplan 2017/2018 der Anstalt mit folgenden Fachthemen: Evaluierung der Mieterratswahlen, Beratung und Unterstützung der Mieterräte, Analyse und Bewertung von Sanierungsstrategie und Neubaustrategie (einschließlich neuer Ansätze zu preiswertem Bauen sowie behutsamer Modernisierung), Monitoring und Bewertung der durch das Wohnraumversorgungsgesetz
und die Koalitionsvereinbarung festgelegten Vermietungsvorgaben, Evaluierung und Weiterentwicklung des Fachcontrollings der landeseigenen Wohnungsunternehmen, Evaluierung und Bewertung von Shared -Service- Projekten.

Weitere Informationen zur WVB unter:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/wohnungsbaugesellschaften/de/anstalt.shtml

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Dr. David Eberhart
Dr.
David
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