In den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Havelland sind am 1. Juli 2006 überarbeitete Richtlinien zur Regelung der Kosten für Unterkunft und Heizung von Empfängern des Arbeitslosengeldes II in Kraft getreten.
Während es im Landkreis Havelland zumindest im Vorfeld der Überarbeitung der Richtlinie eine Zusammenarbeit mit den BBU-Mitgliedsunternehmen und dem Verband gab, wurde im Landkreis Oberspreewald-Lausitz eine Einbeziehung der Fachkompetenz der BBU-Mitgliedsunternehmen und des Verbandes für nicht notwendig erachtet. Im Landkreis Havelland wurde die Umsetzung der neuen Richtlinie in einer gemeinsamen Beratung der Entscheidungsträger des Landkreises mit den BBU-Mitgliedsunternehmen und der Landesgeschäftsstelle Potsdam des BBU erörtert. Der BBU wird die Richtlinie des Landkreises Oberspreewald-Lausitz prüfen und zusammen den BBU-Mitgliedsunternehmen erneut den Versuch unternehmen, Arbeitskontakte zum Landkreis herzustellen. Beide Richtlinien sind im Internetangebot des BBU als PDF-Dokumente abrufbar. Richtlinie Oberspreewald Lausitz Richtlinie LK Havelland
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1783A_Richtlinie_Oberspreewald-Lausitz
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1783E_Richtlinie_LK%20Havelland
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