Wohngeld wird an höhere Mieten und Heizkosten angepasst

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Alle Haushalte, die Wohngeld beziehen, können damit rechnen, dass sie im kommenden Jahr mehr Geld bekommen. Grund dafür ist das neue Wohngeldgesetz, das zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Mit der Erhöhung wurde eine Forderung auch der Wohnungswirtschaft umgesetzt. Zuletzt wurde das Wohngeld 2009 an die Lebenshaltungskosten angepasst.

Eine weitere Neuerung: Die Höhe des Wohngelds wird nun regelmäßig alle zwei Jahre überprüft. Zwei-Personenhaushalte beispielsweise erhielten 2012 durchschnittlich 112 Euro Wohngeld monatlich. Ab Januar 2016 wird sich ihr Wohngeld auf durchschnittlich 186 Euro monatlich erhöhen.

Die wesentlichen Änderungen des neuen Wohngeldgesetzes:

  • Erhöhung der Tabellenwerte unter Berücksichtigung der gestiegenen Bruttokaltmieten und der Entwicklung der Heizkosten;
  • Die Tabellenwerte (nicht das Wohngeld) erhöhen sich um durchschnittlich rund 39 Prozent. Die Tabellenwerte bieten eine Orientierung zur Höhe des Wohngeldes und ergeben sich über eine Berechnungsformel insbesondere aus der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem zu berücksichtigendem Einkommen und der anrechenbaren Bruttokaltmiete;
  • Die Erhöhung der Miethöchstbeträge (entsprechend der regional unterschiedlichen Mietenentwicklung);
  • Vereinfachung des Wohngeldrechts.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.bmub.bund.de/N52721/

Ansprechpersonen

Dr. David Eberhart
Dr.
David
Eberhart

Besonderer Vertreter, Bereichsleiter und Pressesprecher

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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