WIRTSCHAFTSPRÜFER UND WOHNUNGSVERBÄNDE KRITISIERTEN EK 02-GESETZENTWURF

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Der Gesetzentwurf zur verpflichtenden Auflösung der EK-02-Bestände bei Wohnungsunternehmen stößt unter Fachleuten auf Kritik. Nach der aktuellen Fassung soll nur steuerbefreiten Vermietungsgenossenschaften und hundertprozentig kommunal gehaltenen Wohnungsgesellschaften, die ausschließlich eigene Wohnungen bewirtschaften, eine Entscheidung gegen die Auflösung des EK 02 möglich sein. Alle anderen Unternehmen wären verpflichtet, ihr EK 02 durch Zahlung einer bis zu dreiprozentigen Abschlagsteuer aufzulösen. Damit habe nur ein Bruchteil der kommunalen Wohnungsgesellschaften, die einem öffentlichen Zweck dienen, die Chance auf ein Wahlrecht, monieren die Wirtschaftsprüfer von Deloitte. Auch die steuerpflichtigen Wohnungsgenossenschaften fühlen sich benachteiligt. Der Regierungsentwurf stelle die Interessen von renditeorientierten Betrieben, die hohe Dividenden zahlen, in den Vordergrund, kritisiert der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen. Genossenschaften, die ihre Erträge vor allem in den Bestand investierten, würden durch die Zusatzbelastung geschwächt.