Wirtschaftsministerium setzt neue Anreize für Sanierungen - Bonus für serielles Sanieren wird eingeführt

PDF
Wie der GdW informiert, sind die ab dem 1. Januar 2023 gültigen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude am 12. Dezember 2022 veröffentlicht wurden. In diesem Zusammenhang wird es erstmalig einen Förderbonus für Serielle Sanierungen in Höhe von 15 Prozent geben. Der GdW hatte sich intensiv für die Anhebung des Förderbonus für Serielle Sanierungen eingesetzt. Durch den Förderbonus wird ein wichtiger Hebel in Bewegung gesetzt, um die Markteinführung serieller Sanierungslösungen zu beschleunigen und von Pilotprojekten auf Quartiere zu übertragen.

Für serielle Sanierungen von Wohngebäuden bedeutet das konkret:

  • Es gibt einen 15 Prozent Bonus für serielle Sanierungen (SerSan-Bonus), zusätzlich zum Standardtilgungszuschuss von 20 % bzw. 15 % für die Effizienzhausstufe 40 bzw. 55.
  • Gefördert wird dabei die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente.
  • Der SerSan-Bonus kann mit der EE-Klasse (5 Prozent) oder der NH-Klasse (5 Prozent) kombiniert werden. Die EE-Klasse wird ab einem Anteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent erreicht (bisher 55 Prozent). Die NH-Klasse wird für nachhaltige Sanierungsmaßnahmen geschaffen.
  • Der SerSan-Bonus kann ebenso mit dem Bonus für Gebäude mit einem besonders hohen Verbrauch, den Worst Performing Buildings (WPB), kombiniert werden. Allerdings werden die beiden Boni dann bei insgesamt 20 Prozent gedeckelt.
  • Insgesamt kann eine serielle Sanierung also mit bis zu 40 Prozent (Effizienzhaus 55 + EE + WPB + SerSan) oder mit bis zu 45 Prozent (Effizienzhaus 40 + EE + WPB + SerSan) gefördert werden.
  • Neubau -  Eine weitere Änderung betrifft die Neubauförderung: Diese wird als nun viertes Teilprogramm der BEG aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen unter der BEG fort.

Eine entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/12/20221209-bmwk-setzt-neue-anreize-fuer-sanierungen.html

Auf der Website zur BEG gibt es einen Überblick über wichtige Änderungen: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html

Die Entwürfe der Richtlinien können hier heruntergeladen werden: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/Richtlinien/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html
Die verbindlichen Richtlinien werden noch 2022 im Bundesanzeiger erscheinen.

Die BEG FAQ werden pünktlich zum Jahreswechsel 2022/2023 aktualisiert. Bis dahin erfolgt auch eine Aktualisierung des Infoblatts zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.

Ansprechpersonen

 Matthias Brauner
Matthias
Brauner
Besonderer Vertreter und Bereichsleiter
Landesgeschäftsstelle Potsdam (LGS)
T +49 (331) 27183 - 11