Wiederaufnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden ab 22. Februar 2022

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Mit Wirkung vom 24. Januar wurde die BEG wegen der fehlenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln mit einem vorläufigen Antrags- und Zusagestopp belegt. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können seit dem 22. Februar bei der KfW wieder neue Anträge für die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden sowie für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen gestellt werden. Für die Erteilung von Finanzierungszusagen zu solchen Anträgen sind jetzt weitere Haushaltsmittel verfügbar. Finanzierungszusagen auf diese neuen Anträge können erteilt werden, soweit und solange dieser zusätzliche Haushaltsmittelansatz nicht ausgeschöpft ist. Im Text finden Sie auch die GdW-Info zum Thema. 

Die Förderbedingungen für die Sanierungsvorhaben bleiben unverändert. Grundlage für die Förderung sind die am 1. Februar 2022 in Kraft getretenen Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (WG) vom 7. Dezember beziehungsweise die am 21.Oktober 2021 in Kraft getretene Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 16. September 2021 einschließlich der jeweils in der Anlage "Technische Mindestanforderungen" zu diesen Richtlinien enthaltenen Vorgaben.

Die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie für Einzelmaßnahmen war und ist unverändert möglich. Die Erstellung einer gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) für die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie für Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude ist ab dem 22. Februar wieder möglich.

Wenn bereits eine BzA / gBzA vorliegt, kann diese für eine Antragsstellung genutzt werden, sofern das Gültigkeitsdatum der BzA / gBzA noch nicht überschritten ist.

Die Merkblätter in der Version 02/2022, auf deren Grundlage ab dem 22. Februar wieder Anträge zu Sanierungsvorhaben gestellt werden können, finden Sie in Kürze im KfW-Partnerportal und auch auf den Produktseiten.

Auf der Basis der mit KfW-Information für Banken Nr. 34/2021 vom 22. Dezember avisierten und Ende Dezember 2021 im Partnerportal zur Verfügung gestellten Merkblätter sind keine Anträge möglich. Diese Fassungen, bei denen im Fußtext ebenfalls "Stand 02/2022" ausgewiesen ist, sind überholt und ungültig.

Die Programmbestimmungen für die Förderung von energieeffizienten Neubauten (WG und NWG) werden derzeit überarbeitet. Über die Einzelheiten zur künftigen Neubauförderung wird erneut informiert. 

Dazu das Schreiben des GdW vom 21. Februar 2022: 

Wir möchten Sie informieren, dass die Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden ab 22.02.2022 wieder aufgenommen wird. 

Ab 22. Februar 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert. Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23.01.2022, 24:00 Uhr eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rd. 9,5 Mrd. € bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis 23.01.2022 gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40-Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.

Aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel und der Erfahrungen aus der Vergangenheit empfehlen wir, wenn dies möglich ist, auch Anträge auf Vorrat bei der KfW zu stellen.

Für die Förderung des Energieeffizienzhausstandards 55 im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung der Länder, ist eine Aufstockung der Mittel von einer auf zwei Mrd. Euro vorgesehen

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 Matthias Brauner
Matthias
Brauner
Besonderer Vertreter und Bereichsleiter
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