In Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Michail Nelken (Die Linkspartei.PDS) äußerte sich die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz kürzlich zu den Angeboten, die der Berliner Wohnungsmarkt speziell für die Zielgruppe der Senioren bereithält. Zur Sprache kam dabei insbesondere die Rolle der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften (Zitat Drucksache 15/13 460).
1. Wie viele speziell auf die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren ausgerichtete Wohnheime, Residenzen, Wohnungen bzw. andere Wohnformen gibt es in Berlin? Wohnen auch von Seniorinnen und Senioren findet ganz überwiegend im regulären Wohnbestand statt. Dieser Bereich ist durch weitgehende Deregulierung gekennzeichnet. Dem Senat von Berlin liegen deshalb zu den genannten Angebotsformen mit Ausnahme der vollstationären Pflegeeinrichtungen keine Gesamtzahlen vor. Die meisten der Seniorenresidenzen haben für Teile ihrer Häuser, etwa als Pflegeetagen, entsprechende Versorgungsverträge mit Pflegekassen und Sozialhilfeträger abgeschlossen, einzelne übernehmen die pflegerische Versorgung ihrer Nutzer bei Bedarf im Rahmen ambulanter Versorgungsstrukturen.2. Wie viele Einrichtungen davon sind Eigentum der Stadt bzw. an wie vielen ist das Land beteiligt? Dem Senat liegen darüber keine Informationen vor.3. Wie viele derartige Einrichtungen befinden sich im Eigentum von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften? Wie viele davon werden von externen Betreibern geführt? Wie zu 1. ausgeführt, liegen Erkenntnisse nur für den Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsverträgen nach SGB XI vor. Diese werden etwa je zur Hälfte von freigemeinnützigen und privaten Trägern betrieben, weniger als 10 % der Langzeitpflegeeinrichtungen sind in kommunaler Trägerschaft. Keine davon wird von einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft betrieben. Eine Liste der im Land Berlin betriebenen rund 270 Langzeitpflegeeinrichtungen ist im Internet unter http://www.berlin.de/sengsv/soziales/langzeitpflege.html veröffentlicht.4. Welchen Stand hat die mit den im Juni 2005 vom Senat beschlossenen Leitlinien für Seniorenpolitik geplante Erarbeitung eines "Gesamtstädtischen Konzeptes - Wohnen im Alter" und welche Grundaussagen ergeben sich gegebenenfalls hieraus? Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung arbeitet für das "Wohnen im Alter" auf gesamtstädtischer Ebene an verschiedenen Komponenten. Das betrifft z.B. die Beobachtung und Prognose der demographischen Entwicklung mit ihrer räumlichen Verteilung und die daraus abzuleitenden Konsequenzen für die Prognose des künftigen Bedarfs altersgerechter Wohnungen.Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, der Architektenkammer Berlin, dem Berliner Mieterverein, der Handwerkskammer Berlin, Haus und Grund Berlin e.V., dem Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Berlin-Brandenburg und dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen gebildete Berliner Initiative Wohnen stellt seit März 2006 unter der Adresse http://www.berlin.de/wohnen-im-alter ein Internetportal mit Informationen zum Wohnen im Alter bereit. Die Initiative erarbeitet zzt. Qualitätskriterien für altersgerechtes Wohnen im Bestand.5. Ist die Entwicklung von seniorenspezifischen Wohnkonzepten und Wohnungsangeboten Bestandteil der Zielvereinbarungen des Senates mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften? Zwischen dem Senat und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden keine Zielvereinbarungen geschlossen. Zielvereinbarungen werden nur zwischen dem Aufsichtsrat und den Vorständen / Geschäftsführern geschlossen. Diese enthalten messbare, durch die Vorstände/Geschäftsführer einzuhaltende v.a. betriebswirtschaftliche Ziele (z.B. Senkung der Leerstandsquote von 6 auf 5 %), nach deren gradueller Erfüllung sich der bonusbezogene Anteil der Vergütung der Vorstände / Geschäftsführer bemisst. Seniorenspezifische Wohnkonzepte sind in bisher keiner Zielvereinbarung enthalten.Der Senat übersendet den 6 städtischen Wohnungsbaugesellschaften die vom Senat beschlossenen Zielbilder mit der Bitte um Einhaltung. Auch hier sind bisher keine seniorenspezifischen Wohnkonzepte enthalten.6. Planen oder entwickeln die städtischen Wohnungsbaugesellschaften spezielle Wohnkonzepte, die auf Seniorinnen und Senioren zugeschnitten sind? Wenn ja, welche und in welchem Umfang? In einer vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen 2005 erarbeiteten Zusammenstellung 40 beispielhafter Projekte der Wohnungswirtschaft zum Wohnen im Alter in Berlin und Brandenburg sind folgende Projekte Berliner städtischer Wohnungsbaugesellschaften aufgeführt: DEGEWO-Gruppe: Realisierung von Seniorenwohnheimen und betreuten Wohnformen in Verbindung mit Sozialstationen und/oder Nachbarschaftstreffs an verschiedenen Standorten. Gesobau: Projekt "Jung trifft Alt" in Kooperation mit Oberschulen im Märkischen Viertel; Wohngemeinschaften für Demenzkranke. GEWOBAG-Gruppe: Kooperationsvertrag "betreutes Wohnen" für 14 Seniorenwohnhäuser mit insgesamt 1.301 Seniorenwohnungen. Howoge: Seniorenfreundliche Umgestaltung der Gebäude Woldegker Straße 8/10, Volkradstraße 8 und Bärtalstraße 21; Betreuungsangebote in Kooperation mit Vereinen. WBM-Gruppe: Seniorenwohnhäuser Singerstraße 83 und Koppenstraße 2 mit Beratungs- und Begegnungsstätten.Ein Gesamtüberblick über die bestehenden und geplanten Aktivitäten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist nur durch eine zeitaufwendige Abfrage bei den einzelnen Wohnungsbaugesellschaften beantwortbar, die den Rahmen einer Kleinen Anfrage sprengen würde.Berlin, den 17. Mai 2006In Vertretung Dr. Petra Leuschner, Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz