WIE WEITER MIT DER BERLINER ZWEITWOHNUNGSSTEUER?

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Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts diskriminiert die Zweitwohnungssteuer dann die grundgesetzlich geschützte Ehe, wenn Ehepartner aus beruflichen Gründen gezwungen sind, eine Zweitwohnung zu unterhalten. Welche Auswirkungen dieser Beschluss auf das Berliner Zweitwohnungssteuergesetz haben wird, war kürzlich Gegenstand einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Christoph Meyer (FDP). Frage 1Wie bewertet der Senat den am 11. Oktober 2005 gefassten und am 10. November 2005 verkündeten Beschluss (1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03) des Bundesverfassungsgerichts, nachdem die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete die Ehe diskriminiere und demnach nach Art. 6 Abs. 1 GG verstößt? Zu 1.: Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) betrifft die Zweitwohnungsteuersatzungen der Städte Hannover und Dortmund. Das BVerfG hat beide Zweitwohnungsteuersatzungen insoweit für mit Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig erklärt, als auch die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, besteuert wird. Frage 2Ist der Senat der Auffassung, dass das Gesetz zur Einführung der Zweitwohnungsteuer im Land Berlin (Berliner Zweitwohnungsteuergesetz - BlnZwStG) vom 17. Dezember 1997 ebenso nach Art. 6 Abs. 1 GG verstößt? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Es ist davon auszugehen, dass das BVerfG im Falle einer Überprüfung des Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes auch hier entsprechend eine Unvereinbarkeit mit Art. 6 Abs. 1 GG feststellen würde. Frage 3Welche Auswirkungen hat das o.g. Urteil auf das Land Berlin und insb. auf den Berliner Landeshaushalt? Zu 3.: Dem zuständigen Finanzamt liegen bisher die für die Ermittlung der von der Entscheidung des BVerfG betroffenen Fälle notwendigen Angaben zum Familienstand, zur ehelichen Wohnung und zum Grund für das Innehaben der Zweitwohnung noch nicht vor. Frage 4Wie und ggf. mit welchen Maßnahmen wird der Senat auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht reagieren? Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Finanzen wird einen Gesetzentwurf vorlegen, nach dem das Berliner Zweitwohnungsteuergesetz mit Wirkung zum 01.01.2006 dahingehend geändert wird, dass die aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, nicht der Zweitwohnungsteuer unterliegt. Ab Januar 2006 werden geänderte Vordrucke versandt. Bescheiderteilungen erfolgen hier nur, wenn keine dem Beschluss des BVerfG vergleichbaren Sachverhalte vorliegen. Steuerpflichtige, denen gegenüber bereits Zweitwohnungsteuer für Besteuerungszeiträume ab 2006 festgesetzt worden ist, erhalten einen Fragebogen zu ihrem Familienstand und dem Anlass des Zweitwohnsitzes. Nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung werden diese Bescheide gegebenenfalls aufgehoben. Bei bereits vorliegenden Steuererklärungen nach altem Vordruck werden die Steuerpflichtigen ebenso angeschrieben, um den Erlass von rechtswidrigen Bescheiden zu vermeiden. Den Einsprüchen in ruhenden Rechtsbehelfsverfahren wird stattgegeben, und in ruhenden Klageverfahren erfolgt eine Klaglosstellung, sofern die Sachverhalte jeweils den vom BVerfG entschiedenen Fällen vergleichbar sind. Die Bestandskraft bereits ergangener Bescheide für Besteuerungszeiträume vor 2006 bleibt unberührt. Berlin, den 09. Januar 2006 Dr. Thilo Sarrazin Senator für Finanzen