Seit der Freigabe des Bundeshaushaltes 2005 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des Bundesbauministeriums an weitere 100 Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern mit besonders hohem Leerstand Zusagen für die zusätzliche Entlastung von Altschulden erteilt.
Das teilte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Iris Gleicke, mit. Dies sei möglich geworden, weil die Bundesregierung das Finanzvolumen für die zusätzliche Altschuldenhilfe im Jahr 2005 um rund 200 Millionen Euro auf insgesamt mehr als 1,1 Milliarden Euro aufgestockt hat. Da sich Wohnungsunternehmen mit besonders hohem Leerstand häufig nur dann am Stadtumbau beteiligen könnten, wenn sie zusätzlich von den Altschulden aus DDR-Zeiten entlastet würden, werde damit der Stadtumbauprozess weiter beschleunigt, so Gleicke.Insgesamt erhalten nun rund 300 Wohnungsunternehmen mit mindestens 15 Prozent Leerstand ein aufeinander abgestimmtes Förderpaket: Der bauliche Abriss der leerstehenden Wohngebäude wird über die Abrisspauschale des Programms Stadtumbau Ost und die Schuldenentlastung der leer geräumten Grundstücke über die Härtefallregelung gefördert. Seit 2001 sind über 280 Millionen Euro Altschuldenhilfe an die Unternehmen für rund 70 000 abgerissene Wohnungen ausgezahlt worden.Kommentar des BBU: Die nochmalige Aufstockung der Mittel für die zusätzliche Altschuldenentlastung ist prinzipiell zu begrüßen. Problematisch ist jedoch, dass die bewilligten Fördermittel als Verpflichtungsermächtigungen über einen längeren Zeitraum verteilt sind. Die für das Jahr 2005 zur tatsächlichen Auszahlung vorgesehenen Kassenmittel in Höhe von 135,5 Mio. Euro werden dem auf Grund der hohen Zahl der für 2005 geplanten Abrisse Liquiditätsbedarf der Wohnungsunternehmen jedoch bei weitem nicht gerecht. Die Mittel werden maximal bis zum Sommer 2005 ausreichen. Es muss daher alles versucht werden, um für die noch immer gesperrten, weiteren Kassenmittel in Höhe von 41 Millionen Euro eine Freigabe zu erreichen. Es kommt darauf an, durch die frühzeitige Auszahlung der bereits mit dem Haushalt bewilligten Altschuldenhilfe die Wohnungsunternehmen bei ihrer überaus schwierigen Aufgabe zu unterstützen, die Stabilisierung der Wohnungsmärkte voran zu bringen.