Nach bereits vorausgegangener Verlängerung läuft die Freistellungsregelung bei Objekten, die vom Wegfall der Anschlussförderung betroffen sind, hinsichtlich der Belegungsbindung zum 31. Dezember 2006 aus. Mit Bekanntmachung vom 13. Oktober 2006 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung diese Regelung jetzt erneut bis zum 31. Dezember 2008 verlängert.
Danach werden Sozialwohnungen, für die nach Ende der Grundförderung keine Anschlussförderung bewilligt wird, längstens für einen Zeitraum von fünf Jahren vor dem Zeitpunkt der Beendigung der Grundförderung bis zum Ende der öffentlichen Bindungen freigestellt.Die Bekanntmachung steht Mitgliedsunternehmen im PDF-Format zum Downloaden zur Verfügung. Bekanntmachung im Amtsblatt Berlin
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