WBS-Inhaber sollen künftig kleine 1,5- bis 2-Zimmer-Wohnungen anmieten können

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Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2018 eine Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, über die Ausführungsvorschriften zur Festlegung der Wohnungsgröße nach § 27 Absatz 4 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung zur Kenntnis genommen. Mit den geänderten Vorschriften soll die maßgebliche Wohnungsgröße für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein ergänzend bestimmt werden.

In der Vergangenheit kam es in der Vermietungspraxis von kleinen Wohnungen, insbesondere bei Wohnungen mit halben Zimmern, immer wieder zu Schwierigkeiten, da diese ausschließlich entweder WBS-berechtigten 2-Personen-Haushalten oder einem wohnberechtigten 1- Personen-Haushalt bei Gewährung eines zusätzlichen Raumbedarfs (Mehrraum) vorbehalten waren. Zwei Personen wollen in der Praxis jedoch eher selten eine kleine 1,5- oder 2-Zimmer-Wohnung bis zu 50 qm anmieten bzw. suchen in aller Regel schon bald nach Einzug wieder eine größere Wohnung. Auf diese Problematik hatte der BBU bereits seit mehreren Jahren nachdrücklich hingewiesen und eine Anpassung der Regelungen eingefordert.

Nach der geplanten Vorschriftenänderung dürfen die Vermieter von WBS-gebundenem Wohnraum kleinflächige Wohnungen bis zu 50 qm künftig auch an WBS-berechtigte Einzelpersonen vergeben, auch wenn diese Personen nur über einen Wohnberechtigungsschein für einen Raum verfügen.

Die Vorlage wird vor finaler Beschlussfassung im Senat nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet. Der BBU wird im Anschluss berichten.

Download: Pressemitteilung vom 16. Januar 2018

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