Im Bundesgesetzblatt 2010 Teil 1 Nr. 68, ausgegeben am 31. Dezember 2010, Seite 2321, wurde die Vierte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 21. Dezember 2010 veröffentlicht. Damit ist sie am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
In Artikel 1 ist geregelt, dass dem § 1 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 17. Dezember 2007, der zuletzt durch die Verordnung vom 4. Mai 2010 geändert worden war, folgender Absatz 5 angefügt wird:"(5) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist Elterngeld in Höhe von 150 Euro je Lebensmonat eines Kindes, der vor dem 1. Januar 2011 begonnen hat, soweit es auf Grund einer vor dem 1. Januar 2011 widerrufenen Verlängerungsmöglichkeit (§ 6 Satz 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes) nachgezahlt wird."Artikel 2 bestimmt, dass diese Verordnung am 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Download des Verordnungstextes
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