Der Bund stellt den Ländern mit der Städtebauförderung 2010 Finanzhilfen in Höhe von rund 535 Mio. Euro zur Verfügung. Die Programme werden von Ländern und Kommunen kofinanziert, sodass insgesamt rund 1,5 Mrd. Euro öffentliche Mittel bereit stehen.
Für das Stadtumbau-Programm zur Anpassung an den demographischen und strukturellen Wandel stehen von Seiten des Bundes 95 Millionen Euro für den Stadtumbau Ost sowie 86 Millionen Euro für den Stadtumbau West zur Verfügung. Innerhalb des Programms wurden die besonderen Fördermittel zur Sanierung von Altbauten bis einschließlich Baujahr 1948 erweitert. Die Programme "Städtebaulicher Denkmalschutz" in Ost und West werden mit eine Fördervolumen von 70 (Ost) bzw. 30,5 Mio. Euro (West) weiter geführt.Insbesondere für die brandenburgischen Städte ist die Verwaltungsvereinbarung sehr wichtig. Sie setzt ein Signal für den weiteren Fortgang des Stadtumbaus Ost. Von den 95 Millionen Euro des sollen 16,6 Millionen an das Land Brandenburg gehen. Zusammen mit der Kofinanzierung durch Land und Kommunen stehen damit in diesem Jahr 41,5 Millionen Euro für diese zentrale Zukunftsaufgabe bereit. Der BBU begrüßt die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung. "Auf einem Bein hüpfend kommt man aber nicht gut ins Ziel, Herr Ramsauer", warnte Kern mit Blick auf die weiterhin offene Frage der Fortschreibung der 2010 auslaufenden Altschuldenhilferegelung. Ohne die Fortsetzung des Zweiklangs aus Stadtumbau Ost-Programm und Altschuldenentlastung drohe der Stadtumbauprozess ab spätestens 2013 ins Stocken zu geraten. Sie forderte den Bundesminister auf, dem Votum von Bundestag, brandenburgischem Landtag und 54 brandenburgischen Städten zu folgen: "Bei der künftigen Altschuldenhilferegelung muss nach dem Motto verfahren werden 'Wohnung weg, Schulden weg'", unterstrich Kern.Als besonderen Schwerpunkt der Städtebauförderung 2010 bezeichnete Bundesbauminister Ramsauer die kleineren Städte und Gemeinden. Mit dem neuen Förderprogramm 'Kleinere Städte und Gemeinden' werden kleine Städte und Orte in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten unterstützen, um die Daseinsvorsorge der Menschen in den ländlichen Regionen zu sichern. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung der Innenentwicklung der Städte und Gemeinden. Das Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" ist das Leitprogramm. Hierfür wurden die Bundesmittel auf 86 Millionen Euro erhöht und damit gegenüber 2009 verdoppelt. Das Programm soll den Kommunen helfen, ihre Ortskerne und damit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitte zu stärken.Die vom Bund am 29. April unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2010 tritt in Kraft, sobald alle Länder sie ebenfalls unterzeichnet haben. Auf einen Blick: Programme des Förderjahrs 2010 Titel Ziel Mittel "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" Förderung der Innenentwicklung 86 Mio. Euro Bundesmittel "Stadtumbau" Anpassung an den demographischen und strukturellen Wandel in Ost und West 95 Mio. Euro (Ost) bzw. 86 Mio. Euro (West) Bundesmittel "Soziale Stadt" Förderung benachteiligter Quartiere und sozialer Brennpunkte, unter anderem Integration rund 95 Mio. Euro Bundesmittel "Städtebaulicher Denkmalschutz" Erhalt historischer Stadtkerne und Stadtquartiere in Ost und West 70 Mio. Euro (Ost) bzw. 30,5 Mio. Euro (West) "Kleinere Städte und Gemeinden" Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen und dünn besiedelten Raum rund 18 Mio. Euro Bundesmittel "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Ost und West je 27 Mio. Euro
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