VERWALTUNGSGERICHT BERLIN WEIST BBU-KLAGE AUF AKTENEINSICHT IN TARIFKALKULATION DER BERLINER WASSERBETRIEBE AB

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Mit der Begründung, dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Berliner Wasserbetriebe sei gegenüber dem Informationsbedürfnis des BBU der Vorzug zu geben, hat das Berliner Verwaltungsgericht die Klage des BBU auf Einsicht in die Tarifkalkulation der BWB am 25. April abgewiesen. Nach der 15prozentigen Anhebung der Berliner Wassertarife im Jahr 2004 hatte der BBU mit Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht in die Tarifkalkulationsgrundlagen sowohl bei der Genehmigungsbehörde, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, als auch bei den Berliner Wasserbetrieben beantragt. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin fanden am 25. April die Gerichtstermine statt. Nach längerer Erörterung hat das Gericht in beiden Verfahren die Klage des BBU in vollem Umfang abgewiesen. Gestützt wird dies im Wesentlichen darauf, dass dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der BWB der Vorzug vor dem Informationsbedürfnis des BBU zu geben sei. Eine genaue Prüfung des Urteils kann erst erfolgen, wenn die Urteilsgründe vorliegen. Der BBU behält sich vor, das Urteil nach Prüfung in der Berufungsinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin anzufechten.