VERWALTERHONORAR FÜR DIE BESCHEINIGUNG ÜBER HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNGEN

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Das LG Düsseldorf hat im Februar 2008 entschieden, dass ein Verwalterhonorar i. H. v. 25,00 Euro für die Erstellung einer Bescheinigung i. S. v. § 35 a Einkommensteuergesetz (haushaltsnahe Dienstleistungen) angemessen ist. Im zu entscheidenden Fall verlangten die Eigentümer vom Verwalter einen Ausweis über die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen in der Jahresabrechnung. Die Kosten müssten in der Weise in die Abrechnung eingestellt werden, dass diese im Sinne von § 35 a Einkommensteuergesetz (EStG) gesondert ausgewiesen sind. Die Verwalterin war der Auffassung, dass sie zur Erteilung einer entsprechenden Bescheinigung nur gegen Zahlung einer Vergütung von 25,00 Euro verpflichtet sei und auch nur vor diesem Hintergrund bereit sei, die Bescheinigung auszustellen. Die Kammer ist der Auffassung, dass dieser Betrag von 25,00 Euro angemessen sei und die Erstellung von der Zahlung abhängig gemacht werden könne. Der Beschluss liegt im PDF-Format vor und kann im Internet abgerufen werden. Entscheidung des LG Düsseldorf

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14EDA_6-08%20verwalterhonorar
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