VERORDNUNG ÜBER DEN ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHR IM LAND BRANDENBURG IN KRAFT GETRETEN

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Wie im Rundschreiben vom 20. Dezember 2006 mitgeteilt, gibt es im Land Brandenburg keine Übergangsfrist zur Einreichung von Unterlagen in Papierform. Die Unterlagen sind seit dem 1. Januar 2007 in elektronischer Form einzureichen. Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen werden durch die "Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg" vom 14. Dezember 2006 konkretisiert. Die Verordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil II, Nr. 33 vom 29. Dezember 2006 bekannt gemacht worden.Danach können an die in der Anlage im Einzelnen benannten Gerichte und Staatsanwaltschaften ab dem 1. Januar 2007 für einige Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden. Zu diesem Zweck wurde eine elektronische Poststelle eingerichtet worden, die auf der Internetseite www.erv.brandenburg.de zu erreichen  ist.In der Verordnung werden das Verfahren, die Form der Einreichung und die Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen beschrieben und in einer entsprechenden Anlage konkretisiert. Die Verordnung steht als PDF-Datei im Anhang zur Verfügung. Verordnungstext

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1A29A_Verordnung%20%C3%BCber%20den%20elektronischen%20Rechtsverkehr%20im%20Land%20Brandenburg
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