Die Auseinandersetzung zwischen dem Bundeskartellamt und den Gasversorgern spitzt sich zu. Am 26. September lehnte Eon Ruhrgas, die 60 Prozent des deutschen Erdgasbedarfs deckt, den vom Kartellamt unterbreiteten Vorschlag zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen auf dem Gasmarkt ab.
Damit muss der Plan einer freiwilligen Übereinkunft zwischen der Wettbewerbsaufsicht und den 15 betroffenen Ferngasgesellschaften, darunter RWE und Shell, als gescheitert angesehen werden.Hintergrund der AuseinandersetzungNach Auffassung des Bundeskartellamts schottet die langfristige Vertragsgestaltung zwischen den 15 Gaslieferanten und den Weiterverteilungsunternehmen, in der Regel den örtlichen Stadtwerken, den Erdgasgroßhandel von neuen Marktteilnehmern ab und schränkt so den Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucher ein. Aus diesem Grund hatte das Amt vor Monaten ein Konzept zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen vorgelegt. Nach ihm sollen Stadtwerke künftig bis zu 80 Prozent ihres Bedarfs von ein und demselben Ferngasunternehmen beziehen dürfen, solange der Vertrag maximal zwei Jahre laufe. Bei der maximal gestatteten Vertragslaufzeit von vier Jahren verringert sich der Anteil, der von einem Lieferanten bezogen werden darf, auf 50 Prozent. Nachdem die Gasversorger die per Ultimatum vom Kartellamt geforderte Unterzeichnung der Verpflichtungszusage am 26. September abgelehnt haben, drohen nun Untersagungsverfügungen des Kartellamts gegen die laufenden Lieferverträge. Hierauf würden die Gasversorger laut einer Aussage des Eon Ruhrgas-Vorstandsvorsitzenden Bergmann gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit Klagen reagieren. Vor allem der vom Kartellamt geplante Eingriff in die Altverträge sei für die Gaslieferanten zu schwerwiegend, so Bergmann. Darüber hinaus befürchte man, von internationalen Gashändlern, für die die Regeln des Kartellamts nicht gelten sollen, am deutschen Markt zurückgedrängt zu werden.