VERFAHREN VOR DEM ZENTRALEN MAHNGERICHT BERLIN UND BRANDENBURG

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Wie der BBU bereits berichtet hat, ist seit Juli 2006 nunmehr einheitlich das gesamte Mahnverfahren in Berlin und Brandenburg zentral beim Amtsgericht Wedding angesiedelt. Dort erfolgt die Bearbeitung der Mahnanträge in einem sogenannten automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren. Wie bisher können die Antragsteller die entsprechenden Mahnanträge auf dafür vorgesehenen vorgeschriebenen Vordrucken und auch in einer maschinell lesbaren Aufzeichnung online einreichen. Der Onlinemahnantrag kann über die Homepage des Amtsgerichtes Wedding (www.berlin.de/ag-wedding) abgerufen werden. Darüber hinaus ist auf der Homepage des Amtsgerichtes Wedding eine Informationsbroschüre über das weitere Vorgehen abrufbar.Anders als im herkömmlichen Mahnverfahren entfällt im automatisierten Verfahren die Pflicht zur Vorauszahlung von Gerichtskosten. Bei Erlass des Mahnbescheides wird dann eine Kostenrechnung nebst Überweisungsträger gefertigt und an den Antragsteller übersandt.Durch das neue Onlineverfahren können insbesondere Großkunden nicht nur den Mahn- und Vollstreckungsantrag über das Internet beantragen, sondern auch große Teile der Korrespondenz mit dem Gericht hierüber abwickeln. Benötigt werden hierzu ein Internetanschluss, eine elektronische Signatur und eine entsprechende Inkassosoftware, die von verschiedenen Firmen angeboten wird. Für weitere Fragen und Informationen können sich die Mitgliedsunternehmen direkt an das zentrale Mahngericht (Amtsgericht Wedding) unter der Telefonnummer 0 30 – 9 01 56-225/262 oder per Fax 0 30 – 9 01 56-203/233 wenden.Die Mitgliedsunternehmen können die Infobroschüre über das Onlineverfahren als PDF-Datei im Internetangebot des BBU abrufen. Hierzu wird das PDF-PlugIn benötigt. Infobroschüre

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19ED2_15-06%20Info%20Mahnverfahren
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