Die Bemühungen der wohnungswirtschaftlichen Interessenvertretung um eine Vereinfachung der Dividendenbesteuerung bei Wohnungsgenossenschaften waren erfolgreich: Wie das Bundesfinanzministerium dem GdW mitteilte, sieht der Referentenentwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 eine solche Vereinfachung vor. Es ist beabsichtigt, bei Genossenschaftsdividenden eine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug einzuführen.
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer war das vereinfachte Erstattungsverfahren für Dividenden bis 51 Euro entfallen. Seitdem konnten Wohnungsgenossenschaften die Erstattung der Kapitalertragsteuer nur noch im Wege des aufwändigen Sammelantragsverfahrens beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Zwischenzeitlich wurde lediglich für die Bank-Genossenschaften (auch Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung) ein vereinfachtes Erstattungsverfahren im Rahmen der Kapitalertragsteuer-Anmeldung beim Betriebsstättenfinanzamt geschaffen. Für die übrigen Genossenschaften blieb es beim Sammelantragsverfahren, welches zudem noch erheblich eingeschränkt wurde. Die Erstattung der Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von Freistellungsaufträgen sollte nicht mehr möglich sein. Dies bedeutete quasi die Abschaffung des Sammelantragsverfahrens für Genossenschaften. Der GdW konzentrierte seine Bemühungen zunächst darauf, dass Freistellungsaufträge wieder zugelassen werden, was auch – zunächst durch eine klarstellende Verwaltungsanweisung – gelang. Die entsprechende gesetzliche Klarstellung sollte mit dem Jahressteuergesetz 2010 folgen. In das Gesetzgebungsverfahren brachte der GdW entsprechende Formulierungsvorschläge ein, die die Politik dem BMF zur Prüfung vorlegte. Die Sensibilisierung der Bundestagsabgeordneten und Fachpolitiker für diese Problematik war erfolgreich: Das Bundesfinanzministerium hat die Forderung nach einer Vereinfachung im Referentenentwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 aufgegriffen und beabsichtigt sogar, bei Genossenschaftsdividenden eine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug einzuführen. Damit schlägt das BMF noch eine deutlich einfachere Verfahrensweise als vom GdW gefordert vor.Im Fall des Vorliegens von Nichtveranlagungs-Bescheinigungen und bis zur Höhe von erteilten Freistellungsaufträgen soll eine Abstandnahme vom Steuerabzug bei Dividenden (und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung) ab 1. Januar 2012 erfolgen. Das aufwändige Sammelantragsverfahren bei Genossenschaftsdividenden wäre damit Geschichte. Zu Ihrer Information fügen wir einen Auszug aus dem Referentenentwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 (§ 44 a Abs. 4 b EStG-E) bei. Der Kabinettsbeschluss zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist für Februar 2011 vorgesehen. Der weitere Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens ist derzeit noch nicht bekannt. Über die weiteren Entwicklungen werden wir weiter berichten. Auszug aus dem Referentenentwurf "Steuervereinfachungsgesetz 2011"
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18E1EF6_SteuervereinfachungsG2011_RefEntwurf
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