VERBRAUCHEREINWÄNDE MÜSSEN BEI DER NOVELLIERUNG DES ENWG BERÜCKSICHTIGT WERDEN

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Nachdem das Bundeskabinett am 13. April die Entwürfe der Verordnungen zum Netzzugang und zu den Netzentgelten für Strom und Gas verabschiedet hatte, wurde der Gesetzentwurf selbst am 15. April in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten. "Im Rahmen der anstehenden Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes ist die konsequente Weichenstellung zur Öffnung der Energiemärkte und zur Schaffung angemessener Energiepreise angesichts der im europäischen Vergleich besonders hohen Energiekosten in Deutschland im Interesse der Energieverbraucher und Mieter dringend geboten", kommentierte GdW-Präsident Lutz Freitag. Die berechtigten Interessen der Energieverbraucher seien im aktuellen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen nur unzureichend berücksichtigt. So fehle etwa eine Vorab-Genehmigung der Tarife ebenso wie eine wirksame Anreizregulierung der Netzentgelte - beide waren noch in dem im Herbst 2004 von Bundesrat und Bundesregierung entwickelten Grundkonzept für ein Energiewirtschaftsgesetz. Der GdW erkläre vor diesem Hintergrund nochmals ausdrücklich seine Unterstützung für die Position des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, so Freitag.Die größten Defizite des Gesetzentwurfes zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes lägen jedoch im Bereich der Gasversorgung. Der GdW unterstütze nachdrücklich die gemeinsame Stellungnahme des VIK Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und anderer Verbände, die ihre Anregungen zur Einführung eines funktionsfähigen Entry-/ Exit-Gasnetzzugangsmodells und zur Übernahme von Regelungen des Elektrizitätsbereiches für den Gasbereich ausführlich begründet haben.Für die Wohnungswirtschaft seien folgende Punkte von besonderer Bedeutung: auch im Regelenergiemarkt Wettbewerb ermöglichen mehr Flexibilität und Freiraum für die Regulierungsbehördeverbesserte Missbrauchsaufsicht über die Preise der Grund- und Ersatzversorgung,schnellere Liberalisierung des MesswesensSicherung von mehr Transparenz für alle MarktteilnehmerGenehmigungspflicht für Strom- und Gas-Netzentgelterhöhungen bis zum Beginn der AnreizregulierungMissbrauchsverfahren für Netzentgelterhöhungen von Inkrafttreten des GesetzesEntwicklung eines praktikablen Anreizregulierungskonzeptes für Strom und Gaskeine Erhebung von Baukostenzuschüssen und stärkere Liberalisierung von Netzanschlussbedingungen."Wir hoffen daher, dass im Rahmen des äußerst wahrscheinlichen Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat die berechtigten Interessen der Energieverbraucher und Mieter im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden", so GdW-Präsident Freitag abschließend.