38 Geschäftsführer von BBU-Mitgliedsunternehmen aus dem Land Brandenburg nutzten die Möglichkeit, sich bei einer Verbandskonferenz über die Einführung der doppelten Buchführung in den Kommunen im Land Brandenburg zu informieren. Besprochen wurde, welche Schwerpunkte, Aufgaben und Probleme sich daraus für die Kommunen ableiten, wie kommunale Wohnungsunternehmen davon betroffen sind und wie sie ihre Kommunen bei der Einführung unterstützen können.
Dies alles erklärte Larissa Penzenstadler-Hennig, Referatsleiterin im Referat III/2 des Ministeriums des Innern im Land Brandenburg, am 1. November 2007 auf der Verbandskonferenz im Haus der Wohnungswirtschaft des BBU in Berlin. Die Ausführungen führten zu einer angeregten Diskussion, in der Einzelheiten erläutert und Erfahrungen mitgeteilt wurden.Vielfach herrsche noch die "Ruhe vor dem Sturm", konnten die Chefs der kommunalen Wohnungsunternehmen feststellen. Doch auch hier konnten sie von der Referentin die aktuelle Weisheit erfahrenen: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben." In der Diskussion wurde die Hoffnung geäußert, dass mit der Einführung der Doppik mittelfristig auch ein Umdenken zu mehr Wirtschaftlichkeit und realer Bewertung von Vermögen und Leistungen entstehen könne. Erörtert wurden auch die Möglichkeiten und daraus resultierenden Aufgaben, die sich für die Berichterstattung im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung mit Einführung der doppelten Buchhaltung für die Unternehmen ergeben.Die Verbandskonferenz brachte zudem das Ergebnis, dass die kommunalen Wohnungsunternehmen, insbesondere was die Vermögensbewertung betrifft, über reichhaltige Erfahrungen verfügen, die in den Kommunen nutzbar gemacht werden könnten.