Verbandskonferenz: Grundsteuerreform Aktuell Land Brandenburg

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Neben vielen anderen Themen ist die Immobilienwirtschaft in diesem Jahr nicht nur durch den Zensus, sondern auch noch durch einen weiteren Erfassungs- und Datenmarathon gefordert. Die Rede ist natürlich von den Erhebungen der Daten für die Grundsteuererklärung. Der 30. August 2022 markierte das „Bergfest“ für die offizielle Erklärungsfrist, die nach derzeitigem Stand noch bis Ende Oktober läuft. Genau an diesem Tag informierte der BBU auf einer Verbandskonferenz über den aktuellen Stand der Dinge.

Zu Beginn der Konferenz umriss BBU-Vorständin Maren Kern in ihrer Begrüßung der weit mehr als 100 Teilnehmenden die gegenwärtige Lage in Deutschland und der Wohnungswirtschaft – die ihre eigene „Zeitenwende“ durchlebt. Ebenso wurde auf Details der Umsetzung, wie die „definierten“ Miethöhen nach Bewertungsgesetz hingewiesen, die einem Vergleich mit dem Mietspiegel nur sehr bedingt standhalten.

Danach folgte ein Vortrag von Anja Peitz, Referatsleiterin im Brandenburger Finanzministerium. Hierzu konnten auch direkt Fragen gestellt werden – wovon die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch ausgiebig Gebrauch machten. An den vielen praxisrelevanten und konkreten Fragen wurde deutlich, dass sich derzeit viele Unternehmen mitten im Prozess der Abgabe befinden. Viele Fragen konnten recht detailliert beantwortet werden. Ein paar Fragen nahm das Ministerium mit und sicherte Rückinformationen zu. Die Antworten hierauf liegen mittlerweile vor und können hier nachgelesen werden.

Thomas Winkler, Vorstandsmitglied der DOMUS AG, schloss sich mit seinem Bericht aus der Begleitung der Abgaben einiger Wohnungs-unternehmen an. Dabei zeigte sich auch ein deutlicher Unterschied zur Kommunikation und Erreichbarkeit zwischen Brandenburg und Berlin. Viele Fragen, die sich im Laufe der Erfassung stellen, wurden auch teilweise im Vorfeld schon diskutiert. Allerdings ist es eben ein handwerklicher und objektindividueller Prozess, was auch die Rückfragen klar wiederspiegelten. Auf die Beratungsleistung der DOMUS AG wurde hier auch kurz eingegangen, ebenso auf die Steuerbefreiungstatbestände, wie z.B. geförderter Wohnraum und die Rechtsform.

Schließlich rundete Matthias Brauner, Leiter der BBU-Landesgeschäftsstelle Potsdam, die Konferenz mit den Wünschen und Forderungen in Richtung Brandenburger Finanzministerium –  z. B. Aufkommensneutralität, Aspekten zur gestaffelten und zügigen Bescheidung durch das Finanzamt sowie Dialogmöglichkeiten bei komplexen Objekten – ab. Auch aufgrund der vielen konkreten Fragen hatte das Finanzministerium einen positiven Eindruck gewonnen – nämlich, dass die Wohnungswirtschaft diesen Prozess aktiv angeht. Mit dem Rücklauf der Erklärungen ist das Finanzministerium in Brandenburg zufrieden und will weiter aktiv unterstützen.

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 Matthias Brauner
Matthias
Brauner
Besonderer Vertreter und Bereichsleiter
Landesgeschäftsstelle Potsdam (LGS)
T +49 (331) 27183 - 11