Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin berät am 4. März 2009 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin.
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) sollen nicht den Status öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger erhalten. Damit ist gesichert, dass der Wettbewerb in der Berliner Abfallwirtschaft nicht beeinträchtigt wird. Die Systemabstimmung im Rahmen der Wertstoffentsorgung des dualen Systems verbleibt beim Land Berlin. Dagegen soll eine Neuregelung zum Berliner Abfallgesetz beschlossen werden, damit künftig die Berliner Stadtreinigungsbetriebe die Abfallberatung übernehmen können. Sie werden dafür rund drei Millionen Euro erhalten, die vom Dualen System Deutschland (DSD), dem Betreiber des grünen Punkts, stammen.Mit dem bisher durch den Wirtschaftsausschuss und den Umweltausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses bestätigten Änderungsantrag zum im September des vergangenen Jahres eingebrachten Gesetzentwurf, der den BSR eine Monopolstellung verschafft hätte, kommt das Abgeordnetenhaus den Vorschlägen, insbesondere des BBU und der anderen wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen Verbände Berlins und der Kammern entgegen.Das Gesetz soll am 1. Januar 2010 in Kraft treten.