In Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Bundestagsabgeordneten Henry Nitzsche und weiterer Angehöriger der CDU/CSU-Fraktion äußerte sich die Bundesregierung kürzlich ausführlich zu den Belangen der städtischen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur beim Stadtumbau Ost.
Mit dem Programm trage die Bundesregierung zur Steigerung der Attraktivität der Kommunen in den neuen Ländern als Wohn- und Wirtschaftsstandort bei, heißt es in den einleitenden Bemerkungen. Das Programm ziele darauf ab, dem drohenden physischen Verfall und der sozialen Erosion in den Städten entgegenzuwirken, um ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu stärken und weiterzuentwickeln. Verfassungsrechtliche Grundlage sei Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes. Danach könne der Bund den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Gemeinden gewähren. Die Zuständigkeiten der Länder und Gemeinden für die Städtebauförderung sowie die städtebauliche Entwicklung und Erneuerung würden dadurch nicht berührt. Deshalb könne der Bund nur begrenzt auf die Verwaltungspraxis in den Ländern und Gemeinden einwirken.Aus der Zuständigkeitsverteilung ergäbe sich, dass grundsätzlich die Gemeinden auf Grundlage der Förderbestimmungen des Landes und des erarbeiteten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes entscheiden, in welchem Verhältnis sie die Aufwertungsmittel für die einzelnen in der Verwaltungsvereinbarung aufgeführten Aufwertungstatbestände einsetzen. Deshalb obliege es auch in erster Linie den Gemeinden zu entscheiden, inwieweit sie die Aufwertungsmittel für die Anpassung der technischen Infrastruktur verwenden.In Beantwortung der Anfrage gibt die Bundesregierung im Folgenden Auskunft zu den Rahmendaten des Stadtumbau Ost-Programms (Höhe des aktuellen Leerstands, Abrissplanungen, Höhe der bewilligten Fördermittel etc.) Im Anschluss äußert sie sich im Detail zu Fragen der bisherigen Einbeziehung des Ver- und Entsorgungsbereichs in das Programm und zu den für diesen entstehenden Folgen des Wohnungsrückbaus. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage steht Zugangsberechtigten im Folgenden als PDF-Dokument (Bundestagsdrucksache 15/5533) zur Verfügung. Eine eingehende Analyse ihrer Inhalte wird in Kürze an dieser Stelle folgen. Bundestagsdrucksache 15/5533
Downloads
8B26_BTDrucksache15-5533
PDF
162