Die Bundesnetzagentur hat am 6. Juni die erste Strom-Netzentgeltgenehmigung nach § 23a EnWG erteilt. Sie betrifft den Übertragungsnetzbetreiber Vattenfall Europe Transmission GmbH (VET). In der Genehmigung wurden 18 Prozent der beantragten Kosten nicht anerkannt. Vattenfall hat unterdessen angekündigt, Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen zu wollen.
Die Entscheidung der BundesnetzagenturGrundlage der Genehmigung sind die Netzkosten. Von den Ist-Kosten der VET im Jahr 2004, die die Basis für die Kalkulation der Netzentgelte darstellen, habe die Bundesnetzagentur ca. 11,7 Prozent nicht anerkannt, erläuterte die Agentur. Bezogen auf die im Antrag der VET angegebenen Kosten handele es sich sogar um einen Abschlag in Höhe von ca. 18 Prozent. Kürzungen ergaben sich aus der Prüfung des Sachanlagevermögens und der darauf aufbauenden Eigenkapitalverzinsung, der Kosten für die Veredelung regenerativer Energien sowie der Kosten für Verlustenergie. Nach Einschätzung der Agentur wird die Netzentgeltabsenkung vor allem Auswirkungen bei den an das VET-Netz angeschlossenen Verteilnetzbetreibern haben. Die niedrigeren Netzentgelten würden aber auch den Verbrauchern zugute kommen. "Der Gesetzgeber erwartet von uns, dass wir nur effiziente Kosten anerkennen, die sich auch im Wettbewerb einstellen würden. Die Energienetze sind eine Monopolwelt, die keinem Wettbewerbsdruck unterliegt und in der die Unternehmen in der Vergangenheit das Netzanlagevermögen weitgehend frei bewerten konnten", kommentierte der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth den Vorgang. Kurth bezeichnete das Argument, durch die Eingriffe der Agentur würde die Investitionsfähigkeit in der Stromnetzwirtschaft beeinträchtigt werden, als "diffuse Stimmungsmache". Überhöht angesetztes Vermögen und nicht nachgewiesene Kosten könnten schon aus logischen Gründen nicht erforderlich sein, um Investitionen in die Zukunft zu gewährleisten. Im Übrigen müssten alle Unternehmen nach dem Prinzip der Nettosubstanzerhaltung bereits in den vergangenen Jahren erhebliche Rücklagen für Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen gebildet haben. Für Neuinvestitionen würden von der Agentur auskömmliche Eigenkapitalrenditen anerkannt (7,91 Prozent Eigenkapitalverzinsung). Der Beschluss der Bundesnetzagentur ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar. Vattenfall muss die Entgeltgenehmigung bis zum 1. Juli. 2006 umsetzen, die ausgesprochene Genehmigung ist bis zum 31. Dezember 2006 befristet. Wenn Vattenfall mit der Entscheidung nicht einverstanden sein sollte, steht ihm der Rechtsweg offen.Die Reaktion von VattenfallEben dies hat Vattenfall unterdessen angekündigt. Der Bescheid sei rechtswidrig und werde vor Gericht keinen Bestand haben, teilte das Unternehmen in einer Presse-Erklärung mit. Die in dem Bescheid vorgesehene, knapp 20%ige Kürzung der Netznutzungsentgelte würde für den Netzbetreiber eine Ertragsreduzierung von 115 Millionen Euro pro Jahr bedeuten und ihm damit die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Deshalb werde die VET Beschwerde einlegen und alle nötigen Rechtsmittel auszuschöpfen. "Wir haben keinen Zweifel daran, dass der rechtswidrige Bescheid der Bundesnetzagentur vor Gericht keinen Bestand haben wird", so Dr. Klaus Rauscher, Vorstandsvorsitzender der Vattenfall Europe AG. Nach Auffassung von Vattenfall Europe sind die Kalkulationsmethoden der Bundesnetzagentur weder sachgerecht noch wirtschaftlich akzeptabel. Um die Versorgungszuverlässigkeit in Deutschland zu garantieren, müsse es möglich sein, die für einen effizienten Betrieb notwendigen Kosten zu decken. Die VET biete ein Höchstmaß an Transparenz und sei mehrfach ohne Beanstandung überprüft worden. Deshalb müsse der Bescheid aufgehoben werden, alles andere würde Arbeitsplätze, Investitionen und die Versorgungssicherheit in Deutschland gefährden.