Berlin wird im Jahr 2006 insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro für die Kosten der Unterkunft von ALG II-Empfängern aufbringen müssen. Diese Schätzung geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Finanzen auf eine nicht behandelte Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rainer-Michael Lehmann (FDP) hervor. Damit werden die Kosten fast 25 Prozent höher ausfallen, als in der Haushaltsplanung vorgesehen war.
Die Höhe der Mittel, die den Bezirken für die im Rahmen des SGB II zu leistenden Kosten der Unterkunft zugewiesen werden, hat der Senat auf Basis der Ausgabenentwicklung der ersten Monate des Jahres 2005 festgelegt. Insgesamt erhalten die Bezirke demnach einschließlich einmaliger Beihilfen rund 1,1 Milliarden Euro. Zwischenzeitlich habe sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften jedoch in nicht vorhersehbarer Weise erhöht, so der Senat. Zwischen Jahresbeginn und –ende 2005 sei die Zahl der Leistungen beziehenden Bedarfsgemeinschaften von 271.000 um 25 Prozent auf fast 339.000 angestiegen. Seit dem Jahresbeginn 2006 seien nochmals 13.000 Bedarfsgemeinschaften hinzugekommen. Infolge dieser Entwicklung gehe der Senat momentan davon aus, dass sich die Unterkunftskosten der ALG II-Empfänger in 2006 auf 1,384 Milliarden Euro belaufen werden, was gegenüber der Haushaltsplanung eine Steigerung um rund 333 Millionen Euro bedeutet. Zum Teil kompensiert wird dieses Minus durch erhöhte Erstattungen des Bundes, so der Senat weiter. Da in diesem Bereich Mehreinnahmen von rund 95 Millionen Euro zu erwarten seien, reduziere sich das Haushaltsrisiko auf rund 238 Millionen Euro.