Unterbringung von Flüchtlingen im Land Brandenburg: Unterstützung der kommunalen Ebene

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Die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen wird den Kommunen landesseitig nicht erstattet, weil die Landesförderung nur für Sammelunterkünfte oder sogenannte Wohnverbünde gilt. Ob die Landesregierung angesichts des steigenden Bedarfs und zur Erweiterung der Handlungsoptionen der kommunalen Ebene eine Umwidmung der Landesförderung plant, war kürzlich Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Münch (SPD) im Brandenburger Landtag.

Wie Brandenburgs Sozialministerin Diana Golze in ihrer Antwort erläutert, regelt § 6 Absatz 2 Satz 2 des Landesaufnahmegesetzes eindeutig, dass die Landkreise und kreisfreien Städte für die Errichtung und Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften pro geschaffenen Unterkunftsplatz eine Investitionspauschale in Höhe von 2.300,81 Euro erhalten. Vor diesem Hintergrund kann die Investitionspauschale derzeit nicht für Investitionen zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen in Wohnungen verwendet werden.

Gegenwärtig wird in der Landesregierung aber ein Entwurf zur Neufassung des Landesaufnahmegesetzes erarbeitet. In diesem Rahmen wird auch geprüft, ob und unter welchen Bedingungen künftig Erstattungszahlungen für Investitionen zur Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten von ausländischen Flüchtlingen in Wohnungen ermöglicht werden können.

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Mieke
Goldhahn
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