UMWELTZONE: FAHRVERBOTE RECHTLICH ANGREIFBAR

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Von der Umweltzone betroffene Betriebe und Einzelpersonen können sich mit rechtlichenSchritten gegen die Fahrverbote in der Berliner Innenstadt wehren. Das bestätigtein im Auftrag von Handwerkskammer und IHK Berlin erstelltes Gutachten des namhaften Umweltjuristen Dr. Klaus-Martin Groth. Betroffene könnten sich gegen abgelehnte Ausnahmegenehmigungen rechtlich zur Wehr setzen. Wie die IHK am 18. Dezember mitteilte, zeige das Gutachten mögliche Schritte gegen die Fahrverbote in der Innenstadt auf. "Der Königsweg führt über die Ablehnung eines Ausnahmeantrags. Gegen eine solche Ablehnung ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Dort muss in jedem Einzelfall die Verhältnismäßigkeit des Fahrverbots überprüft werden. Hier bestehen die größten Erfolgsaussichten", so Klaus-Martin Groth, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Handwerkskammer und IHK Berlin forderten in ihrer Stellungnahme ihre Mitgliedsunternehmen mit älteren Fahrzeugen erneut dazu auf, Ausnahmeanträge zu stellen und falls nötig auf einer kostenpflichtigen Ablehnung zu bestehen. Nur gegen eine solche schriftliche Ablehnung sei der Widerspruch und anschließend die Klage möglich. Weil nicht mit kurzfristigen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte gerechnet werden könne, sollten die Betriebe gleichzeitig einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Beide Kammern forderten den Senat auf, nach der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2007 die Spielräume der neuen Luftqualitätsrichtlinie zu nutzen. Das EU-Parlament habe die bisherigen Fristen zur Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte deutlich verlängert. Alle Mitgliedstaaten hätten jetzt bis 2011 Zeit, wenn besondere Umstände wie der dominante Ferneintrag von Feinstaub oder weitgehende Umweltvorschriften für Industrieanlagen umgesetzt würden. In Berlin sei dies der Fall. Handwerkskammer und IHK forderten vom Senat, die "Chance für eine Denkpause" zu nutzen. Er dürfe nicht an seinen bisherigen Planungen auf Kosten der betroffenen Betriebe festhalten.