UMWELTAUSSCHUSS BILLIGT ENTWURF FÜR NOVELLE DES ERNEUERBAREN-ENERGIEN-GESETZES

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Der Umweltausschuss hat am 5. Mai 2010 den Koalitionsentwurf zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (17/1147) für die Erzeugung von Strom aus Solarenergie mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP angenommen. Die Opposition stimmte geschlossen gegen den Antrag. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen für Anlagen oder an Gebäuden zum 1. Juli 2010 einmalig um 16 Prozent abzusenken. Bei Anlagen auf Freiflächen soll es eine Absenkung um 15 Prozent, ebenfalls zum 1. Juli 2010 geben. Im Gegensatz zum ersten Gesetzentwurf wurde entsprechend der angenommenen Änderungsanträge die Definition der Konversionsflächen verändert und die Schwankungsmöglichkeiten für die Absenkung der Vergütung (Degression) verringert. Zudem soll es einen Bonus für eigenverbrauchten Strom für Anlagen bis zu 800 kW geben und der Vertrauensschutz für Freiflächenanlagen ausgeweitet werden.

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