UMSTRUKTURIERUNG DES KFW-INFRASTRUKTURPROGRAMMS

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Die KfW-Förderbank hat ihr seit vielen Jahren bestehendes Infrastrukturprogramm umstrukturiert. Ab dem 1. August 2005 werden auf der Plattform "Kommunal und sozial investieren" für die einzelnen Antragstellergruppen drei eigenständige Programme geschaffen. Das Programm „Kommunal investieren“ zielt darauf ab, kommunalen Unternehmen die zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur (u.a. Dorf-/Stadtentwicklung, soziale und Ver-/Entsorgerinfrastruktur) zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit einem mehrheitlich kommunalen Gesellschafterhintergrund. Der maximale Finanzierungsanteil beläuft sich auf 75 Prozent der Gesamtinvestition, der Kredithöchstbetrag beträgt zehn Millionen Euro je Vorhaben. Die maximale Laufzeit der Kredite ist auf 30 Jahre festgesetzt.Das Programm „Sozial investieren“ bietet den gemeinnützigen Organisationsformen die ebenfalls kreditbasierte Förderung von Investitionen in die soziale Infrastruktur – u.a. Betreutes Wohnen, in ambulante Pflegeeinrichtungen, in Kindergärten  und Schulen sowie in kulturelle Einrichtungen. Die Förderkonditionen decken sich mit dem Programm „Kommunal investieren“.Neben den genannten Förderungen per Bankdurchleitung bietet die Förderbank künftig einen „Kommunalkredit“ an. Beantragt werden können die Direktkredite von kommunalen Gebietskörperschaften, deren Eigengesellschaften sowie von kommunalen Zweckverbänden. Privatrechtliche Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.Darüber hinaus hat die KfW Richtlinienänderungen im Programm zur Förderung erneuerbarer Energien bekanntgegeben. Wie der BBU berichtete, handelt es sich hierbei u.a. die Förderung von Geothermieanlagen für die thermische Nutzung und die Förderung von Biogasanlagen zur Stromerzeugung oder als Kraft-Wärmekopplung. Weitere Informationen können unter www.kfw-foerderbank.de abgerufen werde.