Umsatzsteuer-Voranmeldung bei einer Vorratsgesellschaft

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Aufgrund der Änderung des § 18 UStG im Rahmen des sog. Zollkodex-Anpassungsgesetzes vom 22. Dezember 2014 ändert die Finanzverwaltung auch den Umsatzsteueranwendungserlass. Darüber informierte das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben vom 24. April 2015 (IV D 3 - S 7346/15/10001).

Nach § 18 Abs. 2 Satz 5 Umsatzsteuergesetz neue Fassung (UStG n. F.)  sind sogenannte Vorratsgesellschaften ab dem Zeitpunkt des Beginns ihrer selbstständigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (und Unternehmer, die einen sog. Firmenmantel übernehmen), verpflichtet, ab Januar 2015 im laufenden und folgenden Kalenderjahr ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abzugeben.