Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen: Rückabwicklung von Altfällen

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Unter Berufung auf die zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes können Bauträger bzw. Wohnungsunternehmen für vor dem 15.Februar 2014 an sie erbrachte Bauleistungen die Erstattung der zu Unrecht entrichteten Umsatzsteuer beantragen.

Wie aus einem Informationsschreiben des GdW hervorgeht,  wurde mit § 27 Abs. 19 UStG eine Regelung zur Rückabwicklung solcher Altfälle in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 31.Juli 2014 Hinweise zur Anwendung von § 27 Abs. 19 UStG veröffentlicht.

Der GdW hat in einer Übersicht  die  Grundsätze des Verfahrens der Rückabwicklung aus Sicht des Leistungsempfängers (Bauträger bzw. Wohnungsunternehmen) zusammengefasst. Weitere erläuternde Hinweise sollen betroffenen Unternehmen bei der Entscheidung über eine mögliche Antragstellung behilflich sein.

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