Seit dem 21. März 2017 können Wohneigentümer und Mieter auch für kleinere Sicherungsmaßnahmen eine Förderung erhalten. Nun kann bereits ab einer Investition in Höhe von 500 Euro ein Zuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Bisher lag die Mindestinvestitionssumme bei 2.000 Euro.
Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 Prozent der investierten Mittel. Bei aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen ist ein Zuschuss von bis zu 1.500 Euro möglich. Private Eigentümer und Mieter können online einen Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten unverzüglich eine Rückmeldung. Die Ausweitung der förderfähigen Sicherungsmaßnahmen geht auf einen Beschluss des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums des Innern sowie der KfW zurück.