"Vor dem Hintergrund des gestrigen BGH-Urteils sollte die GASAG jetzt allen betroffenen Kunden das zu viel gezahlte Geld zurückerstatten, und nicht nur denjenigen, die unter Vorbehalt gezahlt haben. So schafft sie Rechtssicherheit, erweist sich als kundenfreundlich und verhindert eine Prozesslawine." Das sagte Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Die Wohnungswirtschaft begrüße das BGH-Urteil. Es setze ein Zeichen gegen die Intransparenz, die bei der Gestaltung der Energiepreise vielfach vorherrsche. Die GASAG müsse jetzt rasch sagen, wie sie ihren Kunden die zu hoch erhobenen Tarife zurückerstatten wolle, forderte Burkardt. Unter dem Dach des BBU sind 362 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.