Die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodexes wurde im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und enthält wichtige Änderungen für Aufsichtsratsmitglieder.
Im Juni 2005 hat die so genannte „Cromme-Kommission“ den Deutschen Corporate Governance Kodex überarbeitet und den veränderten gesetzlichen Gegebenheiten angepasst. Hiermit wurde eine wichtige Fortentwicklung des Kodexes vorgenommen. Seit Ende 2002 sind die Organe börsennotierter Aktiengesellschaften in Deutschland nach § 161 Aktiengesetz verpflichtet, jährlich zu erklären, ob sie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) nachgekommen sind. Abweichungen sind in der Entsprechenserklärung anzugeben, aber nicht zu begründen.Die Änderungen wurden angesichts kontroverser rechtspolitischer Diskussionen, vor allem zur Transparenz der Vorstandsvergütung, und vor dem Hintergrund der letzten Gesetzesänderung in Deutschland, etwa durch das Bilanzkontrollgesetz, das Bilanzrechtsreformgesetz und anderer Gesetze, erarbeitet. In ihrem Mittelpunkt stehen Regelungen, die die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder stärken sollen. Der Kodex empfiehlt nun, dass der Wechsel des bisherigen Vorstandsvorsitzenden oder eines Vorstandsmitglieds in den Aufsichtsratsvorsitz oder den Vorsitz eines Aufsichtsratsausschusses nicht die Regel sein soll. Eine entsprechende Absicht soll in der Hauptversammlung besonders begründet werden. Weiter wird empfohlen, Wahlen zum Aufsichtsrat künftig als Einzelwahlen durchzuführen. Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz sollen den Aktionären bekannt gegeben werden. Hinsichtlich der Unabhängigkeit des Aufsichtsrates wird festgestellt, dass ein Aufsichtsratsmitglied als unabhängig anzusehen ist, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen Interessenkonflikt begründet. Auch diese Ergänzung geht zurück auf Empfehlungen der EU-Kommission. Der Kodex verzichtet allerdings darauf, eine Mindestanzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder festzusetzen. Die Mitgliedsunternehmen können den neuen Text des Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 2. Juli 2005) als pdf.-Datei abrufen. Dazu wird das pdf-Plugin benötigt. Text des Deutschen Corporate Governance Kodex
Downloads
6662_15-05%20deutscher
PDF
162